ELR-Kombi-Darlehen Offen
Das ELR-Kombi-Darlehen der L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg, die bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten haben. Es bietet eine zinsverbilligte Darlehensfinanzierung für den verbleibenden Investitionsbedarf. Dieses Programm zielt darauf ab, die dezentrale Wirtschaftsstruktur zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze sowie die wohnortnahe Grundversorgung in ländlichen Gebieten zu sichern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite des ELR-Kombi-Darlehens
Das ELR-Kombi-Darlehen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Baden-Württemberg, die bereits eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten. Es zielt darauf ab, die wirtschaftliche Struktur in ländlichen Gebieten zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und die Grundversorgung zu gewährleisten.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten
Das ELR-Kombi-Darlehen finanziert spezifische Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit ELR-Zuschüssen, darunter den Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie den Erwerb von Maschinen, Betriebseinrichtungen, Betriebsmitteln und Warenlagern. Dabei sind bestimmte Projektarten und Kosten von der Förderung ausgenommen.
Art und Umfang der Finanzierung: Darlehenskonditionen und -beträge
Das ELR-Kombi-Darlehen wird als zinsverbilligtes Darlehen vergeben und ermöglicht zusammen mit dem ELR-Zuschuss eine Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 5 Millionen Euro. Es stehen verschiedene Laufzeitmodelle mit flexiblen Tilgungszeiträumen zur Verfügung.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Beihilferegeln
Für das ELR-Kombi-Darlehen gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Antragsstellung, Vorhabenbeginn und Projektdurchführung. Wichtige Regelungen betreffen die EU-Beihilfen nach AGVO und De-minimis, die Einhaltung deutscher umwelt- und sozialrechtlicher Standards sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten.
Antragsverfahren: Schritte zur Förderung
Das Antragsverfahren für das ELR-Kombi-Darlehen erfolgt über das Hausbankenverfahren. Unternehmen stellen ihren Antrag bei ihrer Hausbank, die diesen an die L-Bank weiterleitet. Die Hausbank ist anschließend auch für die Mittelabrufe und die Prüfung des Verwendungsnachweises verantwortlich.
Rechtsgrundlage: Autorisation und regulierende Dokumente
Die rechtliche Basis des ELR-Kombi-Darlehens bildet primär ein spezifisches Merkblatt der L-Bank. Ergänzend dazu sind wichtige EU-Beihilfeverordnungen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Allgemeine De-minimis-Verordnung maßgeblich für die Programmgestaltung und -durchführung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, KMU
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: L-Bank, KfW
Verwaltet von: L-Bank, Hausbanken
Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)