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ELR-Kombi-Darlehen
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das ELR-Kombi-Darlehen der L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW unterstützt Unternehmen in Baden-Württemberg, die bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten haben. Es bietet eine zinsverbilligte Darlehensfinanzierung für den verbleibenden Investitionsbedarf. Dieses Programm zielt darauf ab, die dezentrale Wirtschaftsstruktur zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze sowie die wohnortnahe Grundversorgung in ländlichen Gebieten zu sichern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite des ELR-Kombi-Darlehens

Das ELR-Kombi-Darlehen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Baden-Württemberg, die bereits eine Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) erhalten. Es zielt darauf ab, die wirtschaftliche Struktur in ländlichen Gebieten zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und die Grundversorgung zu gewährleisten.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten

Das ELR-Kombi-Darlehen finanziert spezifische Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit ELR-Zuschüssen, darunter den Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie den Erwerb von Maschinen, Betriebseinrichtungen, Betriebsmitteln und Warenlagern. Dabei sind bestimmte Projektarten und Kosten von der Förderung ausgenommen.

Art und Umfang der Finanzierung: Darlehenskonditionen und -beträge

Das ELR-Kombi-Darlehen wird als zinsverbilligtes Darlehen vergeben und ermöglicht zusammen mit dem ELR-Zuschuss eine Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 5 Millionen Euro. Es stehen verschiedene Laufzeitmodelle mit flexiblen Tilgungszeiträumen zur Verfügung.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Beihilferegeln

Für das ELR-Kombi-Darlehen gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich Antragsstellung, Vorhabenbeginn und Projektdurchführung. Wichtige Regelungen betreffen die EU-Beihilfen nach AGVO und De-minimis, die Einhaltung deutscher umwelt- und sozialrechtlicher Standards sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten.

Antragsverfahren: Schritte zur Förderung

Das Antragsverfahren für das ELR-Kombi-Darlehen erfolgt über das Hausbankenverfahren. Unternehmen stellen ihren Antrag bei ihrer Hausbank, die diesen an die L-Bank weiterleitet. Die Hausbank ist anschließend auch für die Mittelabrufe und die Prüfung des Verwendungsnachweises verantwortlich.

Rechtsgrundlage: Autorisation und regulierende Dokumente

Die rechtliche Basis des ELR-Kombi-Darlehens bildet primär ein spezifisches Merkblatt der L-Bank. Ergänzend dazu sind wichtige EU-Beihilfeverordnungen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Allgemeine De-minimis-Verordnung maßgeblich für die Programmgestaltung und -durchführung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, KMU

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: L-Bank, KfW

Verwaltet von: L-Bank, Hausbanken

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)