Energie vom Land Offen
Das Programm „Energie vom Land“ bietet zinsgünstige Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen, die in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien investieren möchten. Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt hierfür Kredite bereit, um nachhaltige Projekte im ländlichen Raum und in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.
Wer wird gefördert?
Das Programm „Energie vom Land“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Darüber hinaus können auch größere Unternehmen unter beihilfefreien Konditionen sowie bestimmte öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland, insbesondere im ländlichen Raum, von dieser Förderung profitieren. Ziel ist es, Investitionen in nachhaltige Energieprojekte zu unterstützen und die Transformation im Agrar- und Energiesektor voranzutreiben.
Was wird gefördert?
Das Programm konzentriert sich auf Investitionen in Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Dazu gehören Projekte im Bereich Bioenergie, Photovoltaik, Windkraft sowie andere regenerative Strom- und Wärmeerzeugungstechnologien, einschließlich der Erzeugung von grünem Wasserstoff. Finanzinvestitionen und Umschuldungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, wobei der Höchstbetrag pro Unternehmen und Jahr bei 10 Millionen Euro liegt. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehören die Einhaltung der KMU-Definition für Beihilfen, die Abgabe einer De-minimis-Erklärung sowie die Beachtung von Kumulierungsregeln und Ausschlusskriterien. Auch für Konsortien gibt es klare Vorgaben.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Programm „Energie vom Land“ erfolgt indirekt über die Hausbank des Antragstellers. Vor Beginn des Vorhabens sind alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich einer De-minimis-Beihilfeerklärung, bei der Hausbank einzureichen, die den Antrag dann an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiterleitet.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms „Energie vom Land“ bilden die Programmbedingungen Nr. 255/256 und Nr. 265/301 vom 7. Februar 2024. Diese basieren auf und sind in Einklang mit verschiedenen nationalen und europäischen Vorschriften, insbesondere der EU-De-minimis-Verordnung und den deutschen Gesetzen für erneuerbare Energien.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Fischerei; Agrar- & Ernährungswirtschaft; Energieproduktion
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR), Hausbanken
Website: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)