Förderrichtlinie Energie und Klima – Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen bietet mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) umfassende Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Anpassung an den Klimawandel. Das Programm fördert sowohl investive als auch nicht-investive Vorhaben, einschließlich Forschung und kommunaler Klimamanagement-Initiativen, um die Energiewende und den Klimaschutz in der Region voranzutreiben.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt outlines die vielfältigen Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima Unterstützung erhalten. Es werden sowohl investive als auch nicht-investive Vorhaben gefördert, die primär darauf abzielen, Energieeffizienz zu steigern, Treibhausgasemissionen zu senken und die Klimaresilienz zu erhöhen. Die Richtlinie legt Wert auf innovative Ansätze und spezifische Sektoren, während sie gleichzeitig bestimmte Kosten und Projektarten von der Förderung ausschließt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die vielfältigen Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima Unterstützung erhalten. Es werden sowohl investive als auch nicht-investive Vorhaben gefördert, die primär darauf abzielen, Energieeffizienz zu steigern, Treibhausgasemissionen zu senken und die Klimaresilienz zu erhöhen. Die Richtlinie legt Wert auf innovative Ansätze und spezifische Sektoren, während sie gleichzeitig bestimmte Kosten und Projektarten von der Förderung ausschließt.

Art und Umfang der Förderung

Diese Sektion legt die finanziellen Rahmenbedingungen der "Richtlinie Energie und Klima" dar. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderhöhe und der Fördersatz variieren je nach Art des Vorhabens und den erzielten Einsparungen, wobei spezifische Unter- und Obergrenzen für die Zuwendungshöhe festgelegt sind. Die maximale Projektlaufzeit für Forschungsvorhaben ist auf 48 Monate begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beleuchtet die wesentlichen Kriterien und Regularien, die Antragsteller und Begünstigte der Förderrichtlinie Energie und Klima erfüllen müssen. Dazu gehören spezifische Auflagen für die Projektumsetzung, Nachweispflichten, Kooperationsanforderungen sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen wie der De-minimis-Regel. Auch finanzielle und administrative Vorgaben, etwa zur Budgetierung und Sicherung der Eigenmittel, sind hier detailliert aufgeführt.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf der Antragstellung für die "Richtlinie Energie und Klima", von der Einreichung der Unterlagen bis zur Auswahl der Projekte. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist die zentrale Anlaufstelle für die Antragstellung und Abwicklung. Es wird zwischen einem Regelverfahren und spezifischen Aufrufverfahren unterschieden, bei denen Projektskizzen bewertet und ggf. von einem Fachgremium ausgewählt werden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beschreibt die rechtlichen Grundlagen und die maßgebenden Dokumente, die die Förderrichtlinie Energie und Klima im Freistaat Sachsen legitimieren und ihre Ausgestaltung regeln. Es werden sowohl Landesgesetze als auch EU-Verordnungen angeführt, die die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen im Kontext staatlicher Beihilfen festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Freistaat Sachsen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, kreisfreie Stadt Leipzig, kreisfreie Stadt Chemnitz)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunale Gebietskörperschaften & deren Unternehmen, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Hochschulen, außeruniversitäre nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, Berufsakademie Sachsen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Privatpersonen.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Just Transition Fund (JTF), Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA), Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Fachstelle Just Transition Fund (JTF) im Staatsministerium für Regionalentwicklung

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