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Energiefinanzierung
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Energiefinanzierung der L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe bietet zinsverbilligte Darlehen für Unternehmen und Organisationen in Baden-Württemberg. Ziel ist die Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien und die Integration ins Energiesystem, zur Förderung von Umwelt-, Klima- und Versorgungssicherheit. Das Programm zeichnet sich durch seine breite Antragsberechtigung und die Finanzierung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten aus.

Wer wird gefördert

Das Programm Energiefinanzierung der L-Bank richtet sich an eine breite Palette von Investoren, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite des Energiesystems. Es umfasst private und öffentliche Unternehmen, Selbstständige, landwirtschaftliche Betriebe sowie gemeinnützige und private Antragsteller. Förderungen sind auf Vorhaben in Baden-Württemberg beschränkt.

Was wird gefördert

Die Energiefinanzierung der L-Bank unterstützt vielfältige Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und deren Integration ins Energiesystem. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Erwerb, Modernisierung, Instandhaltung, Sanierung, Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, Wärme-/Kältenetze und -speicher sowie Maßnahmen zur Systemintegration. Die Förderung deckt bis zu 100% der förderfähigen Kosten ab, wobei bestimmte Kostenkategorien wie Grunderwerb oder fossile Brennstoffe explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Energiefinanzierung bietet zinsverbilligte Darlehen der L-Bank in Kooperation mit der KfW, um Investitionen in erneuerbare Energien in Baden-Württemberg zu unterstützen. Die Darlehen decken bis zu 100% der förderfähigen Kosten ab, mit flexiblen Laufzeiten und tilgungsfreien Jahren. Für bestimmte Projekte wie Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher gibt es zusätzliche Zinsverbilligungen. Bei fehlenden Sicherheiten können Bürgschaften in Anspruch genommen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm Energiefinanzierung unterliegt spezifischen Bedingungen, die von der Standortbindung in Baden-Württemberg über die Einhaltung technischer und umweltrechtlicher Standards bis hin zu beihilferechtlichen Vorgaben reichen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen, und die Zinskonditionen sind so gestaltet, dass keine EU-Beihilfe entsteht.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Energiefinanzierung wird über die Hausbank gestellt, welche die Unterlagen an die L-Bank weiterleitet. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn erfolgen, und der Projektstart kann auf eigenes Risiko erfolgen, bevor die endgültige Zusage der L-Bank vorliegt. Nach Auszahlung durch die Hausbank müssen die Mittel fristgerecht für das Vorhaben eingesetzt und die Verwendung nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Energiefinanzierung“ der L-Bank basiert auf dem Merkblatt der L-Bank und wird in Zusammenarbeit mit der KfW angeboten. Es berücksichtigt rechtliche Vorgaben wie das EEG und das EU-Beihilferecht, um eine konforme und effektive Förderung sicherzustellen. Wichtige Dokumente sind online und über die Hausbanken zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Wasser- und Abfallwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Planung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), KfW Bankengruppe

Verwaltet von: L-Bank

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, Hausbanken

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)