Ausschreibung für 2-jährige Rahmenpartnerschaftsabkommen zur Förderung der Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich allgemeiner und beruflicher Bildung (2026-2027)
Die Ausschreibung ERASMUS-EDU-2025-CSC-OG-FPA des Erasmus+-Programms zielt darauf ab, 2-jährige Rahmenpartnerschaftsabkommen (FPAs) mit europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schließen. Diese Initiative soll strukturelle Betriebszuschüsse bereitstellen, die eine intensive Zusammenarbeit fördern und zivilgesellschaftliche Netzwerke nutzen, um die europäische allgemeine und berufliche Bildungspolitik voranzubringen. Sie soll den Politiktransfer, das Lernen und die aktive bürgerschaftliche Beteiligung fördern und zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Basisperspektive der Zivilgesellschaft direkt in die strategischen Ziele der EU integriert.
Wer wird gefördert
Das Programm „Erasmus+ Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft im Bereich allgemeiner und beruflicher Bildung“ ist darauf ausgelegt, europäische zivilgesellschaftliche Organisationen zu fördern, die eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Verbreitung von Bildungspolitiken spielen. Es zielt auf ein breites geografisches Gebiet in der gesamten EU und den assoziierten Ländern ab, um spezifische strategische Auswirkungen im Bildungssektor zu erzielen.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf die Unterstützung von Projekten im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, die sich mit wichtigen europäischen politischen Agenden befassen und digitale Innovationen nutzen. Obwohl spezifische Kostendetails im Rahmen dieser Zusammenfassung nicht genannt werden, zielt das Programm darauf ab, Initiativen in verschiedenen Phasen zu stärken, von der Politikplanung bis zur Öffentlichkeitsarbeit.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse, die als Rahmenpartnerschaftsabkommen strukturiert sind und darauf abzielen, Betriebsunterstützung über einen Zeitraum von zwei Jahren zu gewähren. Obwohl der maximale Förderbetrag pro Projekt in dieser Übersicht nicht angegeben ist, ist die Art der Unterstützung klar definiert, um eine nachhaltige Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen spezifische administrative und verfahrenstechnische Regeln einhalten, wie im umfassenden Ausschreibungsdokument detailliert beschrieben. Dies umfasst strenge Richtlinien für die Einreichung von Anträgen, gegebenenfalls die Bildung von Konsortien und die Einhaltung breiterer EU-Vorschriften, um die Einhaltung und Fairness während des gesamten Prozesses zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Ausschreibung „Erasmus+ Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft“ folgt einer strukturierten, einstufigen Einreichung mit klaren Zeitplänen für Bewertung und Vereinbarung. Interessierte Organisationen sollten ihre Vorschläge gemäß den angegebenen Richtlinien vorbereiten und die wichtigen Termine für Einreichung und Benachrichtigung beachten.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Erasmus+ Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft“ ist fest in etablierten rechtlichen Rahmenwerken der Europäischen Union verankert, die seine Legitimität gewährleisten und seine operativen Prinzipien leiten. Schlüsselverordnungen regeln sowohl die umfassenderen Erasmus+-Initiativen als auch die Finanzverwaltung von EU-Zuschüssen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Einsendeschluss:
27.05.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union und assoziierte Länder, die am Erasmus+-Programm teilnehmen.
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Politikentwicklung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: