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Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe durch den „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“, um Mehrausgaben infolge von Pflanzenschutzmittelverboten in Naturschutzgebieten zu kompensieren. Dieses Programm, finanziert durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, fördert die produktive Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Ziel ist der Ausgleich finanzieller Nachteile und die Unterstützung des Biodiversitätsschutzes.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm Erschwernisausgleich Pflanzenschutz richtet sich an Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Es zielt darauf ab, Landwirte zu unterstützen, die durch Verbote bestimmter Pflanzenschutzmittel in sensiblen Naturgebieten, wie FFH- und Vogelschutzgebieten, höhere Mehrausgaben oder Mehraufwendungen bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen haben. Ziel ist es, diese finanziellen Nachteile auszugleichen und damit den Schutz der Biodiversität sowie den Erhalt von Lebensräumen und Arten zu fördern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund des Verbots bestimmter Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten höhere Kosten haben. Die Förderung konzentriert sich auf die kompensatorische Unterstützung für die produktive Nutzung von Acker- und Dauerkulturflächen in diesen spezifischen Fördergebieten, um die Umwelt- und Naturschutzziele zu unterstützen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Landwirten in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung ist pauschaliert und richtet sich nach der Art der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Eine Bagatellgrenze ist festgelegt, und das Programm läuft bis Ende 2028.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Antragstellende bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die produktive Nutzung der Flächen in den definierten Fördergebieten. Doppelförderungen sind ausgeschlossen, und es gelten Kontroll- und Meldepflichten. Das Programm unterliegt spezifischen EU-Beihilferegelungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz in Nordrhein-Westfalen ist digitalisiert und an die Einreichungsfristen des Sammelantrages gekoppelt. Die Bewilligung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer NRW, wobei die Anträge elektronisch einzureichen sind und eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit dem Eingang des Antrags erteilt wird.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren (FöRL Erschwernisausgleich Pflanzenschutz). Diese Richtlinie ist eingebettet in ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk, das europäische und nationale Gesetze sowie Verordnungen umfasst, die die Gemeinsame Agrarpolitik, den Pflanzenschutz und Haushaltsregelungen betreffen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

382,00 € je Hektar produktiv genutzter Ackerfläche; 1.527,00 € je Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Zusätzliche Partner: Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Website: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen