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Förderung der Erwachsenenbildung
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt bietet eine Förderung für Maßnahmen und Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung, die von besonderem Landesinteresse sind. Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und deren Träger können Zuschüsse für laufende Bildungsarbeit, Personalfortbildung, Investitionen und Modellvorhaben erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität der Erwachsenenbildung im Land zu sichern und weiterzuentwickeln.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt sowie deren Träger oder landesweit tätige Zusammenschlüsse. Ziel ist es, Bildungsprojekte von besonderem Landesinteresse zu unterstützen, die in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung, darunter laufende Bildungsarbeit, Fortbildung von Personal, Investitionen in Bauten und Räume sowie die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln. Auch innovative Modellvorhaben zur Qualitätsverbesserung der Erwachsenenbildung sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und liegt zwischen 25 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Projekt oder pro Jahr. Modellvorhaben können maximal drei Jahre lang gefördert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Projektinhalte, der Teilnehmendenzahl und des Bezugs zu Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Kooperationspartner müssen ihre Beteiligung und etwaige erhaltene Förderungen offenlegen.

Antragsverfahren

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr schriftlich oder digital eingereicht werden. Die Anträge werden vom Ministerium für Bildung nach fachlichen und pädagogischen Kriterien priorisiert, bevor das Landesverwaltungsamt über die Bewilligung entscheidet.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt sowie weiteren landesrechtlichen Haushalts- und Zuwendungsregelungen. Diese Richtlinien sind die Grundlage für die Projektförderungen von besonderem Landesinteresse.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.12.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Erwachsenenbildung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Website: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt