Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern fördert über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachings für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen. Das Programm richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die die Qualität der Gleichstellungsarbeit erhöhen und die Resilienz der Beauftragten verbessern möchten. Es werden auch die Entwicklung neuer Ansätze für Weiterbildungsschulungen unterstützt.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Weiterbildungsanbieter, die Fortbildungen und Coachings für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie Personalverantwortliche in bayerischen Unternehmen anbieten. Ziel ist die Stärkung der Gleichstellungsarbeit und die Verbesserung der Resilienz der Beauftragten. Die Förderung ist geografisch auf Bayern beschränkt.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Qualifizierungsmaßnahmen, Fortbildungen und Coaching für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie die Entwicklung neuer Trainingsansätze. Die förderfähigen Themen umfassen rechtliche Grundlagen, Kommunikation, Führung, Bewerbungsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit im Kontext der Gleichstellung. Auch die Kostenstruktur und die Anforderungen an die Projektentwicklung sind klar definiert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der eine Anteilfinanzierung von bis zu 40% aus ESF+-Mitteln und bis zu 20% aus Landesmitteln umfasst. Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von maximal zwei Jahren, mit einer Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten und Teilnehmenden pro Vorhaben.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Projekte müssen strenge Kriterien erfüllen, darunter fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers, die Einhaltung zeitlicher Rahmenbedingungen, eine Mindestteilnehmerzahl sowie die Beachtung allgemeiner europäischer und nationaler Grundsätze wie Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Umweltschutz. Es gibt detaillierte Vorgaben zur Kostenabrechnung und Publizität.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021. Antragsteller können jederzeit Voranfragen stellen, müssen jedoch vollständige Anträge mindestens zwei Monate vor Projektbeginn einreichen. Die Auswahl der Projekte erfolgt qualitätsbasiert durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf den Förderhinweisen „Gleichstellung stärken – Coaching und Qualifizierung“ Aktion 1.2 vom 6. Juli 2022 (Fassung vom 02. Januar 2024), die die rechtliche Basis bilden. Diese Richtlinien verknüpfen europäisches und bayerisches Recht, insbesondere Verordnungen zum ESF+ und die Bayerische Haushaltsordnung, um die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten (ESF+) und bis zu 20 Prozent (Landeszuschuss)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Personalverantwortliche

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

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