Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Hessen
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Hessen unterstützt arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen. Das Programm zielt darauf ab, den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung zu fördern und die aktive Inklusion sowie Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Projekte im Zeitraum 2021 bis 2027.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm ESF+ in Hessen richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und Einrichtungen, die in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Inklusion tätig sind. Es werden gezielt Projekte unterstützt, die die Chancengleichheit fördern und die Beschäftigungsfähigkeit im Land Hessen verbessern. Transnationale Kooperationen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Was wird gefördert
Das ESF+ Förderprogramm in Hessen unterstützt Vorhaben, die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen umfassen, insbesondere im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der aktiven Inklusion. Förderfähig sind grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben, die direkt projektbezogen sind. Die Projekte müssen in der Förderperiode 2021 bis 2027 umgesetzt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung durch den ESF+ in Hessen erfolgt als Zuschuss und beträgt grundsätzlich bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens. Die genaue Höhe der Förderung sowie die Kofinanzierungssätze sind den jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien zu entnehmen. Projekte werden für einen begrenzten Zeitraum bewilligt, die Rahmenrichtlinie gilt bis Ende 2031.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Projektdurchführung im Rahmen des ESF+ in Hessen gelten verschiedene Bedingungen und Anforderungen, darunter die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Beachtung der übergreifenden EU-Prinzipien (Gleichstellung, Chancengleichheit, nachhaltige Entwicklung) und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Zudem sind strenge Vergabevorschriften für öffentliche Aufträge zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für den ESF+ in Hessen erfolgt grundsätzlich elektronisch über das ESF-Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen, wobei unter bestimmten Umständen ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schriftlich genehmigt werden kann. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß programmspezifischer Verfahren.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Hessen bildet die Rahmenrichtlinie für die Förderperiode 2021 bis 2027. Diese Richtlinie wird durch spezifische EU-Verordnungen, hessische Landesgesetze und weitere Verwaltungsvorschriften ergänzt. Alle relevanten Dokumente stehen auf der Homepage des ESF Hessen zum Download bereit.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Offen bis:
31.12.2031
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Hessen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Evaluierung, Monitoring, Politikentwicklung, Planung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner:
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.