ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D – Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg
Der Freistaat Sachsen fördert über die ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen. Das Programm unterstützt gezielt (angehende) weibliche Fach- und Führungskräfte sowie Gründerinnen bei ihrer Karriereplanung und -umsetzung mit Zuschüssen von bis zu 85% der förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag von 180.000 € pro Jahr.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger von Maßnahmen sowie an volljährige Einzelpersonen mit Wohnsitz in Sachsen, die sich selbstständig machen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben zu stärken und den beruflichen Aufstieg zu unterstützen, unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Zielgruppen und regionaler Besonderheiten im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Projekte und Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben voranbringen. Dies umfasst die Unterstützung von Selbstständigkeit, den beruflichen Aufstieg und die Reduzierung geschlechtsbezogener Stereotypen bei der Berufswahl. Es werden sowohl konzeptionelle Tätigkeiten als auch konkrete Angebote und Beratungen unterstützt, wobei der Fokus auf Wissenstransfer, Potenzialentwicklung und Netzwerkbildung liegt. Die Fördergegenstände umfassen auch spezifische Infrastrukturen wie Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Laufzeit je nach Fördergegenstand variieren. Die Förderquoten reichen von bis zu 80% bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Projekt und Jahr. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in begründeten Einzelfällen. Für die Gründerinnenprämie gibt es feste monatliche Pauschalbeträge.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung der Förderung müssen Antragstellende und ihre Vorhaben spezifische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die erforderliche Genderkompetenz der Träger, die Einreichung eines fachlich fundierten Konzepts sowie die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es gibt auch spezifische Anforderungen an die Projektinhalte, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie berücksichtigen sowie Mentoring- und Coaching-Angebote beinhalten müssen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über das SAB-Förderportal. Für einige Fördergegenstände sind Stichtage für die Antragstellung vorgesehen, die von der Bewilligungsstelle veröffentlicht werden, während andere eine fortlaufende Antragstellung ermöglichen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) unter Einbeziehung relevanter Fachstellen und berücksichtigt eine angemessene regionale Verteilung. Positive Bewertungspunkte gibt es unter anderem für die Einbeziehung regionaler Netzwerke und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, die durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert wird. Die Umsetzung unterliegt zudem der EU-Rahmenrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie verschiedenen europäischen Beihilferegelungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 180.000 € pro Jahr; bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Europäischer Sozialfonds Plus
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)