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ESF Plus – Gründungsberatung
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem ESF Plus-Programm Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Ziel ist es, zukünftigen Unternehmern den Zugang zu professioneller Unterstützung bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens zu erleichtern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert

Das ESF Plus-Programm zur Gründungsberatung richtet sich an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die eine Existenzgründung planen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen möchten. Ziel ist es, den Zugang zu vorbereitenden Beratungsleistungen zu erleichtern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch nachhaltige Unternehmensgründungen zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase zur Entscheidung und Vorbereitung einer Unternehmensgründung oder -übernahme. Die Beratung umfasst diverse Aspekte von wirtschaftlichen bis hin zu ökologischen Fragen und zielt darauf ab, konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Vorhabens zu liefern.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für Beratungsleistungen, die als Festbeträge pro Tagwerk abgerechnet werden. Die maximale Förderhöhe ist abhängig vom Vorhaben und der Anzahl der Tagwerke, wobei bestimmte Obergrenzen gelten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und den Erhalt der Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Vorbildung, des Zeitpunkts der Unternehmensgründung und der Art der Beratungsleistung. Es sind beihilferechtliche Vorgaben, insbesondere die De-minimis-Verordnung, zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Gründungsberatungsförderung ist über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Dabei sind bestimmte Fristen und Nachweise zu beachten, um eine reibungslose Bearbeitung und Auszahlung der Fördermittel zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ergänzt durch haushaltsrechtliche und europäische Beihilfevorschriften.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000,00 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Begünstigte

Begünstigte:

Existenzgründer

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)