Landesprogramm Arbeit – A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben Geschlossen
Das Landesprogramm Arbeit – A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben unterstützt Weiterbildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein. In Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen innovative Qualifizierungsmodule für deren Beschäftigte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energiewirtschaft, Informationstechnologie, Umwelt und Klima entwickelt und erprobt werden. Das Programm trägt dazu bei, die beruflichen Kompetenzen an neue Marktanforderungen anzupassen und die Fachkräftesicherung in der Region zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Landesprogramm Arbeit – A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben richtet sich an Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Vorhaben, die in Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, um deren Beschäftigte in spezifischen Wirtschaftsbereichen weiterzubilden und so zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Was wird gefördert: Projekte und thematische Schwerpunkte
Das Programm fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer, branchenspezifischer Qualifizierungsmodule für Beschäftigte in ausgewählten Wirtschaftsbereichen. Es werden sowohl Personal- als auch Sach- und Gemeinkosten abgedeckt. Die entwickelten Module sollen neuartig, barrierefrei und nichtdiskriminierend sein und die Fähigkeiten der Beschäftigten an neue Anforderungen anpassen.
Art und Umfang der Förderung
Das Landesprogramm Arbeit bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Entwicklung branchenspezifischer Qualifizierungsvorhaben. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 85% der förderfähigen Gesamtausgaben, wobei eine Eigenbeteiligung sowohl vom Bildungsträger als auch von den beteiligten KMU erwartet wird. Die Projekte müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums abgeschlossen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm gelten spezifische Anforderungen an die Antragstellung, die Kooperationen sowie an die Gestaltung und den Inhalt der Qualifizierungsmodule. Zudem sind Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Einhaltung von EU-Grundsätzen zu beachten, um eine förderkonforme Projektdurchführung zu gewährleisten.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Das Antragsverfahren für die branchenspezifischen Qualifizierungsvorhaben beinhaltete eine fristgebundene Einreichung des Projektantrags bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Auswahl der Projekte erfolgte durch eine fachkundige Jury anhand eines Scoring-Modells, das Projektkonzeption, Eignung des Projektträgers und Finanzierung bewertete.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Die rechtliche Grundlage für das Landesprogramm Arbeit – A2 Branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben bildet eine spezifische Richtlinie, die im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins und unter Berücksichtigung verschiedener EU-Verordnungen erlassen wurde. Wichtige begleitende Dokumente sind online bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein abrufbar.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
85 Prozent
Einsendeschluss:
30.06.2023
Offen bis:
30.09.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein und deren Beschäftigte
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Verwaltet von: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zusätzliche Partner: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027), Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Website: Investitionsbank Schleswig-Holstein