SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – D – Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Dieses Programm des Freistaates Sachsen, mitfinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), ermöglicht Kindertageseinrichtungen die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte zur Unterstützung von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen. Zudem werden Kompetenz- und Beratungsstellen gefördert, die diese Einrichtungen fachlich begleiten. Ziel ist es, diesen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen und ihren weiteren Bildungsweg zu stärken.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger von Kindertageseinrichtungen sowie an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, die Kompetenz- und Beratungsstellen betreiben. Die Förderung ist geografisch auf den Freistaat Sachsen begrenzt und zielt darauf ab, Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen und deren weiteren Bildungsweg erfolgreich zu gestalten.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt den Einsatz zusätzlicher Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie die Einrichtung und den Betrieb von Koordinierungs- und Beratungsstellen. Die Aktivitäten konzentrieren sich auf die Ermittlung von Bedarfen, die Entwicklung spezifischer Unterstützungsangebote und den Aufbau von Netzwerken. Die Förderung umfasst Personalausgaben sowie Sach- und Verwaltungsausgaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderquoten variieren je nach Art des Vorhabens, wobei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und bis zu 100 Prozent für Kompetenz- und Beratungsstellen abgedeckt werden. Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2030 gültig, und bewilligte Vorhaben können innerhalb dieses Zeitraums verlängert werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsberechtigung sind bestimmte Qualifikationen der zusätzlichen Fachkräfte und die Zielgruppe der Maßnahmen entscheidend. Die Auswahl der Kindertageseinrichtungen und die Anzahl der geförderten Fachkräfte erfolgen nach spezifischen Kriterien. Das Programm ergänzt bestehende gesetzliche Regelungen und nationale Fördermöglichkeiten.
Antragsverfahren
Anträge müssen zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung. Das Verfahren umfasst Vorabzahlungen für Vorhaben über 10.000 Euro und erfordert die Einreichung von Verwendungsnachweisen, typischerweise innerhalb von zwei Monaten nach Projektende.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von ESF Plus-Vorhaben im Bereich lebenslanges Lernen, ergänzt durch die EU-Rahmenrichtlinie und die Sächsische Haushaltsordnung. Alle relevanten Texte sind über die Internetseite der Sächsischen Aufbaubank zugänglich.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Personalkosten), bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten)
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kindertageseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Kinder mit Lern- und Lebenserschwernissen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Landesamt für Schule und Bildung, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe