ESF-Bundesprogramm – „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das ESF-Bundesprogramm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ unterstützt gemeinnützige Organisationen dabei, ihre Arbeitsbedingungen und Strukturen zukunftsfähig zu gestalten. Es zielt darauf ab, die Fachkräftesicherung zu fördern und attraktive, inklusive Arbeitswelten in der Sozialwirtschaft zu schaffen, indem es Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen bezuschusst.

Wer wird gefördert?

Das ESF-Bundesprogramm rückenwind³ richtet sich an gemeinnützige Organisationen der Sozialwirtschaft in Deutschland, um deren Arbeitsbedingungen und Strukturen zukunftsfähig zu gestalten. Ziel ist die Sicherung von Fachkräften und die Schaffung attraktiver, inklusiver Arbeitswelten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die Strukturen und Kulturen in gemeinnützigen Organisationen der Sozialwirtschaft weiterentwickeln und flexible, zielgruppenspezifische Angebote zur Kompetenzanpassung verbinden. Dies umfasst die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte in der Sozialwirtschaft. Die Höhe der Förderung ist an die Art des Vorhabens und den Antragsteller gebunden, wobei eine maximale Förderquote von 70 Prozent der Gesamtausgaben erreicht werden kann und Projekte in der Regel 1,2 Millionen Euro nicht überschreiten sollten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller im Programm rückenwind³ müssen verschiedene Auflagen erfüllen, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze wie Gleichstellung und ökologische Nachhaltigkeit, sowie die genaue Dokumentation und transparente Bereitstellung von Projektdaten. Es sind zudem spezifische Bestimmungen für Verbundprojekte und staatliche Beihilfen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für rückenwind³ ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einer Interessenbekundung, die über das Förderportal Z-EU-S eingereicht wird. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Antrags. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach festgelegten Kriterien durch eine Steuerungsgruppe und die Bewilligungsbehörde.

Rechtliche Grundlagen

Das ESF-Bundesprogramm rückenwind³ basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie und wird durch mehrere EU-Verordnungen sowie nationale Haushalts- und Beihilferegeln untermauert. Diese Regelwerke gewährleisten die rechtmäßige und transparente Umsetzung der Förderung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

840.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Sozialwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) – Fachstelle Europäischer Sozialfonds

Zusätzliche Partner:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) – Regiestelle, Steuerungsgruppe

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