Publikumsentwicklung und Filmbildung
Die Ausschreibung "Publikumsentwicklung und Filmbildung" im Rahmen des Programms Kreatives Europa zielt darauf ab, das Interesse an und das Wissen über europäische Filme und audiovisuelle Werke zu fördern. Sie unterstützt insbesondere die europaweite Zusammenarbeit und den Einsatz neuer digitaler Werkzeuge, um die Reichweite des Publikums zu erhöhen und die Filmbildung, einschließlich des Filmerbes, zu fördern. Diese Initiative soll die Kultur- und Kreativwirtschaft in ganz Europa und darüber hinaus stärken.
Wer wird für europäische Film- und audiovisuelle Projekte gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt, wer sich für die Förderung von Publikumsentwicklung und Filmbildung bewerben kann, welche Arten von Organisationen und der breite geografische Geltungsbereich des Programms abgedeckt sind. Er erläutert auch die Hauptziele und die strategische Wirkung, die das Programm erreichen soll, wobei die europaweite Zusammenarbeit und digitale Innovation im Vordergrund stehen.
Welche Projekte in Film und audiovisuellen Künsten gefördert werden
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die im Rahmen der Initiative Publikumsentwicklung und Filmbildung förderfähig sind. Es wird klargestellt, dass Unterstützung für Aktivitäten bereitgestellt wird, die darauf abzielen, das Engagement für europäische Filme und audiovisuelle Inhalte zu erhöhen und die Filmbildung zu fördern.
Art und Umfang der Filmbildungsförderung
Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, die über das Programm Publikumsentwicklung und Filmbildung verfügbar ist, einschließlich der Art des Förderinstruments und der Höchstbeträge, die Begünstigte pro Projekt erhalten können. Er hebt den Wettbewerbscharakter der Zuschüsse hervor.
Wichtige Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm Publikumsentwicklung und Filmbildung einhalten müssen. Er umfasst kritische Bestimmungen für die Antragstellung, Zusammenarbeit und die Einhaltung breiterer politischer Prinzipien.
Übersicht über das Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt die verfahrenstechnischen Aspekte der Beantragung des Zuschusses für Publikumsentwicklung und Filmbildung, vom Einreichungsprozess bis zur Bewertung der Anträge und der Mitteilung der Entscheidungen.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Dieser Abschnitt beschreibt den grundlegenden rechtlichen Rahmen, der das Förderprogramm "Publikumsentwicklung und Filmbildung" regelt, um dessen Legitimität und die Einhaltung umfassenderer EU-Politiken zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
633.333 €
Förderbudget:
5.960.000 €
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Länder, die am MEDIA-Teilprogramm des Programms Kreatives Europa teilnehmen, wobei eine europaweite Publikumsreichweite von mindestens 5 Ländern erforderlich ist.
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: