Publikumsentwicklung und Filmbildung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Die Ausschreibung "Publikumsentwicklung und Filmbildung" im Rahmen des Programms Kreatives Europa zielt darauf ab, das Interesse an und das Wissen über europäische Filme und audiovisuelle Werke zu fördern. Sie unterstützt insbesondere die europaweite Zusammenarbeit und den Einsatz neuer digitaler Werkzeuge, um die Reichweite des Publikums zu erhöhen und die Filmbildung, einschließlich des Filmerbes, zu fördern. Diese Initiative soll die Kultur- und Kreativwirtschaft in ganz Europa und darüber hinaus stärken.

Wer wird für europäische Film- und audiovisuelle Projekte gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt, wer sich für die Förderung von Publikumsentwicklung und Filmbildung bewerben kann, welche Arten von Organisationen und der breite geografische Geltungsbereich des Programms abgedeckt sind. Er erläutert auch die Hauptziele und die strategische Wirkung, die das Programm erreichen soll, wobei die europaweite Zusammenarbeit und digitale Innovation im Vordergrund stehen.

Welche Projekte in Film und audiovisuellen Künsten gefördert werden

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die im Rahmen der Initiative Publikumsentwicklung und Filmbildung förderfähig sind. Es wird klargestellt, dass Unterstützung für Aktivitäten bereitgestellt wird, die darauf abzielen, das Engagement für europäische Filme und audiovisuelle Inhalte zu erhöhen und die Filmbildung zu fördern.

Art und Umfang der Filmbildungsförderung

Dieser Abschnitt enthält wesentliche Details zur finanziellen Unterstützung, die über das Programm Publikumsentwicklung und Filmbildung verfügbar ist, einschließlich der Art des Förderinstruments und der Höchstbeträge, die Begünstigte pro Projekt erhalten können. Er hebt den Wettbewerbscharakter der Zuschüsse hervor.

Wichtige Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm Publikumsentwicklung und Filmbildung einhalten müssen. Er umfasst kritische Bestimmungen für die Antragstellung, Zusammenarbeit und die Einhaltung breiterer politischer Prinzipien.

Übersicht über das Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die verfahrenstechnischen Aspekte der Beantragung des Zuschusses für Publikumsentwicklung und Filmbildung, vom Einreichungsprozess bis zur Bewertung der Anträge und der Mitteilung der Entscheidungen.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Dieser Abschnitt beschreibt den grundlegenden rechtlichen Rahmen, der das Förderprogramm "Publikumsentwicklung und Filmbildung" regelt, um dessen Legitimität und die Einhaltung umfassenderer EU-Politiken zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

633.333 €

Förderbudget

Förderbudget:

5.960.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Länder, die am MEDIA-Teilprogramm des Programms Kreatives Europa teilnehmen, wobei eine europaweite Publikumsreichweite von mindestens 5 Ländern erforderlich ist.

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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