Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Das Programm 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität' zielt darauf ab, die in der EU-Charta verankerten Grundrechte zu wahren, indem es Hass in all seinen Formen direkt angeht und mindert. Es befähigt zivilgesellschaftliche Organisationen gezielt, Kooperationen mit öffentlichen Behörden zu leiten, Opfern entscheidende Unterstützung zu bieten und das weit verbreitete Problem der Online-Hassrede durch innovative Kampagnen und Bildungsinitiativen anzugehen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick darüber, wer berechtigt ist, sich für das Programm 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität' zu bewerben, und beschreibt detailliert die Zielorganisationen, den geografischen Umfang der Aktivitäten sowie die Kernziele, die die Förderung erreichen soll. Er schafft Klarheit über die beabsichtigten Begünstigten und die strategische Wirkung, die das Programm erzielen soll.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität' förderfähig sind. Er verdeutlicht den Umfang der unterstützten Initiativen und betont Bereiche, die für die Wahrung der EU-Werte und die Bekämpfung von Hass entscheidend sind, obwohl spezifische Details zu förderfähigen und ausgeschlossenen Kosten im vorliegenden Dokument nicht vollständig aufgeführt sind.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Programms 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität' und behandelt die Art der finanziellen Unterstützung, die Fördersummen, Kofinanzierungsanforderungen und alle erwähnten Informationen zur Projektlaufzeit.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte, die am Programm 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität' teilnehmen. Er behandelt Antragsbedingungen, Konsortiumsregeln und spezifische regulatorische Bestimmungen, um die Einhaltung und effektive Projektdurchführung sicherzustellen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Aspekte des Programms 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität', von den Einreichungsprotokollen und wichtigen Fristen bis hin zum detaillierten Bewertungsverfahren und den Kriterien für die Auswahl von Vorschlägen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm 'Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität' regeln und dessen Legitimität und operativen Rahmen gewährleisten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Es ist kein Höchstbetrag festgelegt, aber der beantragte EU-Zuschuss darf 75.000 € nicht unterschreiten.

Förderbudget

Förderbudget:

16.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien) sowie assoziierte Länder wie Albanien, Türkei und Ukraine über förderfähige Partner.

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung, Dienstleistungserbringung, Prototypenentwicklung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Zusätzliche Partner:

Öffentliche Behörden, IT-Unternehmen, Universitäten, NGOs, lokale Behörden, Medienorganisationen, Forschungseinrichtungen und verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen.

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