Ausrüstung und Methoden für Ermittlung und Überwachung
Die Ausschreibung 'Ausrüstung und Methoden für Ermittlung und Überwachung' (EUAF-2025-TA-01), Teil des EU-Betrugsbekämpfungsprogramms (EUAF), vergibt Zuschüsse zur Stärkung der Ermittlungs- und operativen Kapazitäten nationaler Behörden bei der Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen illegalen Aktivitäten, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen. Dieses Programm konzentriert sich auf die Unterstützung der Anschaffung spezialisierter Ausrüstung und begleitender Schulungen zur Verbesserung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in der gesamten Union.
Wer wird gefördert
Das Programm 'Ausrüstung und Methoden für Ermittlung und Überwachung' richtet sich an nationale und regionale öffentliche Behörden sowie internationale Organisationen, die sich dem Schutz der finanziellen Interessen der EU widmen. Es zielt auf Aktivitäten primär innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und anderer assoziierter Nationen ab, um die Ermittlungs- und operativen Fähigkeiten zur Betrugsbekämpfung zu verbessern.
Was wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt die Anschaffung und Wartung von spezialisierter Ausrüstung und Methoden, die für die Betrugsbekämpfung entscheidend sind. Es deckt insbesondere Ausgaben im Zusammenhang mit Ermittlung, Überwachung und digitaler Forensik sowie notwendige Schulungen für deren effektiven Einsatz ab. Die Zuschüsse sind für die Umsetzungsphase von Projekten vorgesehen, um die direkte Anwendung der erworbenen Werkzeuge und Kenntnisse zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm 'Ausrüstung und Methoden für Ermittlung und Überwachung' bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, mit einer typischen Projektförderquote von 80% der förderfähigen Kosten, die bei prioritären Maßnahmen auf 90% ansteigen kann. Einzelzuschüsse können bis zu 1.710.000 EUR betragen, und Projekte sollen in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten dauern, bei einem Mindestprojektbudget von 100.000 EUR.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen strenge administrative und finanzielle Bedingungen einhalten, einschließlich detaillierter Anforderungen an die Antragseinreichung und Kapazitätsprüfungen. Obwohl Einzelanträge zulässig sind, ist die Einhaltung der Förderkriterien, Budgetregeln und Berichtspflichten entscheidend. Geistiges Eigentum, Kommunikation und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse sind ebenfalls wichtige Überlegungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für 'Ausrüstung und Methoden für Ermittlung und Überwachung' ist eine optimierte, einstufige elektronische Einreichung über das Funding & Tenders Portal. Die Bewertung umfasst Prüfungen der Zulässigkeit und Förderfähigkeit, gefolgt von einer Beurteilung anhand spezifischer Vergabekriterien, wobei erfolgreiche Vorschläge zur Vorbereitung der Fördervereinbarung übergehen.
Rechtsgrundlage
Das Programm 'Ausrüstung und Methoden für Ermittlung und Überwachung' operiert unter dem robusten Rechtsrahmen des EU-Betrugsbekämpfungsprogramms (EUAF) und unterliegt den wichtigsten EU-Finanzvorschriften. Offizielle Texte werden zugänglich gemacht, um Transparenz zu gewährleisten und umfassende Leitlinien für Antragsteller und Begünstigte bereitzustellen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.710.000 €
Förderbudget:
11.400.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) und mit dem EU-Betrugsbekämpfungsprogramm (EUAF) assoziierte Länder.
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Nationale und regionale öffentliche Behörden, internationale Organisationen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission (OLAF - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Verwaltet von:
OLAF
Website: