Eurocluster für Europas Erholung
Die Initiative „Eurocluster für Europas Erholung“ ist ein wichtiges EU-Förderprogramm zur Stärkung industrieller Ökosysteme und zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in ganz Europa. Sie nutzt Clusterorganisationen auf einzigartige Weise, um grüne und digitale Transformationen voranzutreiben, die Resilienz in Wertschöpfungsketten zu verbessern und internationales Wachstum zu fördern, um eine robuste Erholung der europäischen Wirtschaft zu gewährleisten.
Wer wird durch Eurocluster gefördert?
Die Initiative „Eurocluster für Europas Erholung“ richtet sich an eine vielfältige Gruppe von Organisationen in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern, mit dem Hauptaugenmerk auf der Stärkung industrieller Ökosysteme und der Förderung einer widerstandsfähigen, grünen und digitalen Wirtschaft. Das Programm betont die Zusammenarbeit zwischen den teilnahmeberechtigten Einrichtungen, um strategische Ziele zu erreichen und KMU zu unterstützen.
Was wird durch Eurocluster gefördert?
Dieses Programm bietet Finanzmittel für Projekte, die aktiv zur Widerstandsfähigkeit und Transformation europäischer industrieller Ökosysteme beitragen, wobei der Schwerpunkt auf spezifischen Themenbereichen und innovativen Lösungen liegt. Es unterstützt Aktivitäten, die zu greifbaren Ergebnissen für KMU und die breitere Wirtschaft führen, mit klaren Richtlinien für förderfähige Aktivitäten und Kosten.
Art und Umfang der Förderung
Das Eurocluster-Programm bietet finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch Zuschüsse, wobei ein erheblicher Teil für die direkte finanzielle Hilfe für KMU vorgesehen ist. Die Förderstruktur umfasst spezifische Sätze für verschiedene Kostenkategorien und definiert typische Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller des Eurocluster-Programms müssen spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragsstellung, Konsortialbildung, Budgetzuweisung und des operativen Verhaltens einhalten, um die Einhaltung der EU-Fördervorschriften und Programmziele zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Eurocluster-Programm beinhaltet ein einstufiges Einreichungsverfahren mit klaren Richtlinien für Dokumentation und Bewertungskriterien, um eine faire und transparente Projektauswahl zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Das Eurocluster-Programm agiert innerhalb eines klaren Rechtsrahmens, der durch relevante Gesetzgebung der Europäischen Union und spezifische Programmdokumente festgelegt ist, wodurch seine Legitimität gewährleistet und seine Umsetzung geleitet wird.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 60.000 € pro Drittpartei (KMU), wobei ein höherer Betrag möglich ist, wenn dies durch die Projektziele gerechtfertigt ist.
Förderbudget:
Gesamt: 42.000.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Kaskadenfinanzierung
Region:
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Länder, die dem Binnenmarktprogramm (SMP) assoziiert sind oder sich in laufenden Verhandlungen für ein SMP-Assoziierungsabkommen befinden (z.B. Island, Liechtenstein, Norwegen, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Türkei, Bosnien und Herzegowina). Projekte erfordern Partner aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, davon mindestens einer aus einer weniger entwickelten EU-Region. Die finanzielle Unterstützung für Dritte (KMU) muss eine EU-Dimension haben, wobei mindestens 10 % aus EU-Regionen außerhalb der Länder der Eurocluster-Partner stammen müssen.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Finanztechnologie, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Tourismus, Kreativwirtschaft, Textil- und Bekleidungsindustrie, Sonstige
Begünstigte:
KMU
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäischer Innovationsrat und Exekutivagentur für KMU (EISMEA)
Website: