Zurück zur Suche

Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das themenoffene Förderprogramm Eurostars 3 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit europäischen Partnern. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und des europäischen Binnenmarktes.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm Eurostars 3 richtet sich primär an innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und anderen Eurostars-Teilnehmerländern. Ziel ist die Stärkung ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung grenzüberschreitender Kooperationen zur Entwicklung zukunftsorientierter Technologien, die der Stärkung des europäischen Binnenmarktes dienen.

Was wird gefördert

Das themenoffene Förderprogramm Eurostars 3 unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Projekte müssen zivilen Zwecken dienen und auf die experimentelle Entwicklung fokussieren. Reine Datenerhebungen, Probenahmen oder Routinearbeiten sind ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Eurostars 3 Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte. Die maximale Förderung für deutsche Partner ist auf 500.000 Euro begrenzt, mit unterschiedlichen Förderquoten je nach Antragstellerart. Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine erfolgreiche Förderung im Eurostars 3 Programm müssen Antragsteller und Projekte spezifische Voraussetzungen erfüllen, darunter die Koordination durch ein KMU, die Beteiligung von Partnern aus mindestens zwei Ländern und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, insbesondere der AGVO. Die Verwertung der Projektergebnisse ist obligatorisch, und es gelten bestimmte Budgetrestriktionen sowie Transparenzanforderungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Eurostars 3 ist zweistufig aufgebaut und beinhaltet sowohl eine internationale Bewertung durch externe Experten als auch eine nationale Prüfung. Interessenten werden dringend gebeten, vor Antragseinreichung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen. Regelmäßige Begutachtungsrunden finden zweimal jährlich statt.

Rechtsgrundlagen

Das Eurostars 3 Programm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3“ und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Die Förderung erfolgt unter Einhaltung der EU-Beihilferegelungen, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

#Eurostars 3#KMU Förderung#Forschungs- und Entwicklungsprojekte#Internationale Kooperation#Innovationsförderung#EU Forschung#BMBF Zuschuss#Eureka Initiative#Grenzüberschreitende Projekte#Produktentwicklung#Verfahrensentwicklung#Dienstleistungsentwicklung#Experimentelle Entwicklung#Förderrichtlinie#DLR Projektträger

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

European Union (Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czechia, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden), Switzerland

Begünstigte

Begünstigte:

Innovation in SMEs, Economic Growth, European Research Area

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Länderübergreifend

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Projektträger, EUREKA-Sekretariat

Zusätzliche Partner: Independent Evaluation Panel (IEP)

Website: DLR Projektträger