Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 Offen
Das themenoffene Förderprogramm Eurostars 3 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit europäischen Partnern. Ziel ist die gemeinsame Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und des europäischen Binnenmarktes.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm Eurostars 3 richtet sich primär an innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und anderen Eurostars-Teilnehmerländern. Ziel ist die Stärkung ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung grenzüberschreitender Kooperationen zur Entwicklung zukunftsorientierter Technologien, die der Stärkung des europäischen Binnenmarktes dienen.
Was wird gefördert
Das themenoffene Förderprogramm Eurostars 3 unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Projekte müssen zivilen Zwecken dienen und auf die experimentelle Entwicklung fokussieren. Reine Datenerhebungen, Probenahmen oder Routinearbeiten sind ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Das Eurostars 3 Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte. Die maximale Förderung für deutsche Partner ist auf 500.000 Euro begrenzt, mit unterschiedlichen Förderquoten je nach Antragstellerart. Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine erfolgreiche Förderung im Eurostars 3 Programm müssen Antragsteller und Projekte spezifische Voraussetzungen erfüllen, darunter die Koordination durch ein KMU, die Beteiligung von Partnern aus mindestens zwei Ländern und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, insbesondere der AGVO. Die Verwertung der Projektergebnisse ist obligatorisch, und es gelten bestimmte Budgetrestriktionen sowie Transparenzanforderungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Eurostars 3 ist zweistufig aufgebaut und beinhaltet sowohl eine internationale Bewertung durch externe Experten als auch eine nationale Prüfung. Interessenten werden dringend gebeten, vor Antragseinreichung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen. Regelmäßige Begutachtungsrunden finden zweimal jährlich statt.
Rechtsgrundlagen
Das Eurostars 3 Programm basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3“ und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Die Förderung erfolgt unter Einhaltung der EU-Beihilferegelungen, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
European Union (Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czechia, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Ireland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden), Switzerland
Begünstigte:
Innovation in SMEs, Economic Growth, European Research Area
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Länderübergreifend
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Projektträger, EUREKA-Sekretariat
Zusätzliche Partner: Independent Evaluation Panel (IEP)
Website: DLR Projektträger