Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderung von Unternehmensgründungen (EVI PLUS 2021–2027) Offen
Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Programm EVI PLUS 2021–2027 den strategischen Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und den Technologietransfer, ergänzt um die Validierung von Forschungsergebnissen und die Förderung von Unternehmensgründungen. Dieses Programm, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken, indem es gezielt Investitionen in zentrale Spezialisierungsfelder ermöglicht und die Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft schlägt.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Einrichtungen im Bereich der wirtschaftsnahen Forschung, Kammern und öffentliche Körperschaften, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Ziel ist es, die technologische Spitzenstellung des Landes durch den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die Stärkung von Innovationen zu sichern und zu erweitern.
Was wird gefördert: Projektarten und Thematische Schwerpunkte
Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekttypen, die sich auf den Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, den Technologietransfer, die Prototypenentwicklung und die Unterstützung von Start-up-Gründungen konzentrieren. Dabei werden spezifische thematische Schwerpunkte in den Spezialisierungsfeldern Baden-Württembergs adressiert.
Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Laufzeit
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung aus EFRE-Mitteln. Es gibt einen festgelegten Fördersatz, der für bestimmte Maßnahmen durch Landesmittel ergänzt werden kann. Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens müssen eine bestimmte Mindesthöhe erreichen. Für geförderte Investitionen gelten zudem spezifische Zweckbindungsfristen.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die sich auf ihren Sitz, ihre Geschäftsführung, die Projektfinanzierung, die Einhaltung von EU-Beihilfenrecht und die Zusammenarbeit in Konsortien beziehen. Es gelten zudem spezifische Haushalts- und Berichtspflichten.
Antragsverfahren: Schritte und Auswahlprozess
Der Antragsprozess für dieses Förderprogramm beinhaltet die Einreichung von Anträgen bei der L-Bank vor Beginn des Vorhabens. Für bestimmte Maßnahmen sind vorherige Förderaufrufe des Wirtschaftsministeriums zu beachten, die detaillierte Auswahlkriterien und Förderkonditionen festlegen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Wirtschaftsministerium, während die L-Bank für die administrative Abwicklung zuständig ist.
Rechtsgrundlage: Offizielle Dokumente und Bestimmungen
Das Förderprogramm EVI PLUS 2021–2027 basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums und ist eingebettet in ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk, das sowohl EU-Verordnungen als auch nationale und regionale haushaltsrechtliche Bestimmungen umfasst. Die zugrundeliegenden Dokumente gewährleisten die Rechtssicherheit und Transparenz der Fördermaßnahme.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
40% der zuwendungsfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln; für Prototypenförderung ergänzbar durch Landesmittel bis zu 50%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 € betragen.
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Förderbereiche:
Infrastruktur, Prototypenentwicklung, Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Markteinführung, Skalierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Grundlagenforschung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Verwaltet von: Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)