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Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers, Validierung von Forschungsergebnissen und Förderung von Unternehmensgründungen (EVI PLUS 2021–2027)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Programm EVI PLUS 2021–2027 den strategischen Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und den Technologietransfer, ergänzt um die Validierung von Forschungsergebnissen und die Förderung von Unternehmensgründungen. Dieses Programm, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken, indem es gezielt Investitionen in zentrale Spezialisierungsfelder ermöglicht und die Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft schlägt.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Einrichtungen im Bereich der wirtschaftsnahen Forschung, Kammern und öffentliche Körperschaften, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben. Ziel ist es, die technologische Spitzenstellung des Landes durch den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die Stärkung von Innovationen zu sichern und zu erweitern.

Was wird gefördert: Projektarten und Thematische Schwerpunkte

Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekttypen, die sich auf den Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, den Technologietransfer, die Prototypenentwicklung und die Unterstützung von Start-up-Gründungen konzentrieren. Dabei werden spezifische thematische Schwerpunkte in den Spezialisierungsfeldern Baden-Württembergs adressiert.

Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Laufzeit

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung aus EFRE-Mitteln. Es gibt einen festgelegten Fördersatz, der für bestimmte Maßnahmen durch Landesmittel ergänzt werden kann. Die zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens müssen eine bestimmte Mindesthöhe erreichen. Für geförderte Investitionen gelten zudem spezifische Zweckbindungsfristen.

Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die sich auf ihren Sitz, ihre Geschäftsführung, die Projektfinanzierung, die Einhaltung von EU-Beihilfenrecht und die Zusammenarbeit in Konsortien beziehen. Es gelten zudem spezifische Haushalts- und Berichtspflichten.

Antragsverfahren: Schritte und Auswahlprozess

Der Antragsprozess für dieses Förderprogramm beinhaltet die Einreichung von Anträgen bei der L-Bank vor Beginn des Vorhabens. Für bestimmte Maßnahmen sind vorherige Förderaufrufe des Wirtschaftsministeriums zu beachten, die detaillierte Auswahlkriterien und Förderkonditionen festlegen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Wirtschaftsministerium, während die L-Bank für die administrative Abwicklung zuständig ist.

Rechtsgrundlage: Offizielle Dokumente und Bestimmungen

Das Förderprogramm EVI PLUS 2021–2027 basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums und ist eingebettet in ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk, das sowohl EU-Verordnungen als auch nationale und regionale haushaltsrechtliche Bestimmungen umfasst. Die zugrundeliegenden Dokumente gewährleisten die Rechtssicherheit und Transparenz der Fördermaßnahme.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

40% der zuwendungsfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln; für Prototypenförderung ergänzbar durch Landesmittel bis zu 50%. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 € betragen.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prototypenentwicklung, Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Markteinführung, Skalierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Grundlagenforschung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Verwaltet von: Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)