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Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Programm ego.-WISSEN des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt regionale Träger wie Kommunen und Gründerzentren bei der Qualifizierung von Existenzgründern in der Vor- und Nachgründungsphase. Ziel ist es, das Gründungsgeschehen zu intensivieren, um Innovationen und Erneuerungsprozesse der Wirtschaft voranzutreiben und neue Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Wer wird gefördert

Das Programm ego.-WISSEN des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer durchführen. Gefördert werden Einrichtungen, die zur Stärkung des Gründungsgeschehens und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Was wird gefördert

Im Rahmen von ego.-WISSEN werden Projekte zur Qualifizierung von Existenzgründern in der Vor- und Nachgründungsphase unterstützt. Dies umfasst spezifische Qualifizierungsleistungen, aber auch Maßnahmen zur Projektleitung und -organisation. Nicht förderfähig sind bestimmte Arten von Unternehmens- oder Rechtsberatungen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung im Rahmen von ego.-WISSEN wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und erfolgt im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendungen können bis zu 90 % bzw. 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei eine Obergrenze pro Gründer und eine Mindestausgabenschwelle für Projekte gelten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die nachhaltige Wirtschaftlichkeit der Gründungen, die Qualifikation der Maßnahmeträger und die Einhaltung der De-minimis-Beihilferegelung. Auch Publizitätsvorschriften und die Kumulierung mit anderen Fördermitteln sind zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zur Auszahlung und dem Nachweis der Verwendung, ist detailliert geregelt und erfolgt primär elektronisch.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ego.-WISSEN basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und ist in einem umfassenden rechtlichen Rahmen verankert. Dieser umfasst sowohl nationale Haushalts- und Mittelstandsgesetze als auch eine Reihe von EU-Verordnungen, insbesondere im Kontext des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Projektleitung und Organisation; bis zu 100 % für Qualifizierungsmodule (maximal Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung); maximal 2.750 € je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer für Existenzgründungshilfen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmensgründer

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Kapazitätsaufbau, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)