Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)
Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit dem Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ innovative und modellhafte Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bau- und Wohnungspolitik. Ziel ist die Verbesserung des Wissenstransfers, die Förderung nachhaltiger und barrierefreier Planungsansätze sowie die Unterstützung zukunftsweisender Projekte in den Bereichen Planen, Bauen, Wohnen und Baukultur.
Wer wird gefördert?
Das Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ richtet sich an öffentliche und private Vorhabenträger in Rheinland-Pfalz, die innovative und modellhafte Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die Bau- und Wohnungspolitik weiterzuentwickeln, den Wissenstransfer zu verbessern und nachhaltige, sozialverträgliche sowie barrierefreie Planungsansätze zu fördern.
Was wird gefördert?
Das Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ unterstützt innovative und modellhafte Projekte, die sich mit wichtigen Themen des Wohnungs- und Städtebaus in Rheinland-Pfalz befassen. Die Förderung deckt sowohl modellbedingte Mehrkosten für die Projektumsetzung ab als auch notwendige investive Maßnahmen. Ziel ist die praxisbezogene Erprobung neuer Ideen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ stellt Fördermittel in Form von Zuschüssen bereit. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Vorhabens und des Trägers, wobei sowohl allgemeine Fördersätze als auch erhöhte Sätze für bestimmte Antragsteller und Maßnahmen vorgesehen sind.
Bedingungen und Voraussetzungen
Um eine Förderung im Rahmen des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ zu erhalten, müssen Antragsteller und ihre Projekte spezifische Kriterien erfüllen. Dazu gehören ein ausreichender Planungsstand, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung der De-minimis-Verordnung, sowie spezifische Bestimmungen zu nicht förderfähigen Kosten und dem Beginn der Maßnahme.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung für den „Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ wird über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gestellt. Das Verfahren umfasst die Einreichung detaillierter Unterlagen, eine Prüfung und die Erteilung eines Zuwendungsbescheids. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz. Diese Richtlinie legt die Zwecke, Ziele, Fördergegenstände und -voraussetzungen des Programms fest und orientiert sich an übergeordneten haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie an EU-Beihilferegeln, insbesondere der De-minimis-Verordnung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Normalerweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; ausnahmsweise bis zu 90 Prozent; bei investiven Maßnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Wohnungs- und Städtebau
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Verwaltet von:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)