Landesprogramm Arbeit – A1/a Fachkräfteservice Schleswig-Holstein – Servicestelle
Das Landesprogramm Arbeit – Aktion A1/a Fachkräfteservice Schleswig-Holstein unterstützt die Einrichtung und den Betrieb einer zentralen Servicestelle für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist es, KMU in Schleswig-Holstein bei der Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Fach- und Arbeitskräften zu beraten und zu unterstützen, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Wer wird gefördert
Dieses Programm fördert Stellen in Schleswig-Holstein, die eine zentrale Servicestelle für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einrichten und betreiben. Die Förderung zielt darauf ab, diese KMU bei der Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Fach- und Arbeitskräften zu unterstützen, um dem Fachkräftemangel in der Region entgegenzuwirken. Antragsberechtigt sind Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die über entsprechende Expertise und Vernetzung verfügen.
Was wird gefördert
Die Förderung unterstützt die Personal- und Sachkosten für den Aufbau und Betrieb einer zentralen Servicestelle zum Thema Fach- und Arbeitskräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Servicestelle muss spezifische Hauptaufgaben wie Kommunikation, Koordination und Marktanalysen erfüllen. Die förderfähigen Kosten sind genau definiert und umfassen Personal für bis zu drei Vollzeitäquivalente sowie eine Pauschale für indirekte Kosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 90% der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Antragsteller muss sich mit mindestens 10% Eigenmitteln beteiligen. Die Förderung ist in mehrere Abschnitte unterteilt, wobei für jeden Abschnitt eine separate Ausschreibung erfolgt.
Bedingungen und Anforderungen
Um für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden, müssen Antragstellende bestimmte Kriterien bezüglich ihrer Fachkenntnisse, Kenntnisse der regionalen Strukturen und Kooperationsbereitschaft erfüllen. Zudem sind konkrete Aufgaben und Tätigkeiten der zu etablierenden Servicestelle festgelegt. Besondere Beachtung gilt den Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitsvorgaben der EU sowie den bereichsübergreifenden Grundsätzen wie Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit, welche in allen Projektphasen zu berücksichtigen sind.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Projektantrags in schriftlicher Form und als PDF-Datei bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Anträge werden von einer Jury nach einem Scoring-Modell bewertet, das Projektkonzeption, Eignung des Projektträgers und Projektfinanzierung berücksichtigt. Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage dieses Förderprogramms bilden die spezifischen Förderkriterien für die Servicestelle „Aktion A 1 – Fachkräfteservice Schleswig-Holstein“ vom 01.02.2023, die ihrerseits auf der Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein der Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus basieren. Ergänzend sind EU-Verordnungen und interne Fördergrundsätze zu beachten.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Europäischer Sozialfonds Plus
Verwaltet von:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zusätzliche Partner:
Beratungsnetzwerk Fachkräftesicherung
Website: