Fachkräfterichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert regionale und übergreifende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, um den Herausforderungen des demografischen Wandels auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu begegnen. Das Programm bietet Kommunen, Landkreisen und weiteren Trägern Zuschüsse für Projekte, die auf den digitalen Wandel, die Verbesserung der Arbeitsqualität und die Integration von Fachkräften abzielen.

Wer wird gefördert

Das Programm „Fachkräfterichtlinie“ des Freistaats Sachsen richtet sich an Kommunen, Landkreise und weitere Träger, die Maßnahmen zur Fachkräftesicherung umsetzen. Ziel ist es, den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt langfristig zu adressieren, indem attraktive Bedingungen für Leben, Lernen und Arbeiten in Sachsen geschaffen werden. Die Förderung unterstützt Initiativen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der Region.

Was wird gefördert

Das Programm fördert vielfältige Projekte zur Fachkräftesicherung, die auf den digitalen Wandel, die Verbesserung der Arbeitsqualität und die Integration von Fachkräften abzielen. Es unterstützt sowohl betriebliche als auch überbetriebliche Maßnahmen sowie Studien und Handlungskonzeptionen zur zukunftsorientierten Fachkräftesicherung in Sachsen.

Art und Umfang der Förderung

Die Fachkräfterichtlinie bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann jedoch in begründeten Fällen für übergreifende Maßnahmen auf bis zu 100 Prozent erhöht werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderfähigkeit von Projekten unter der Fachkräfterichtlinie ist an spezifische Bedingungen geknüpft, insbesondere die Etablierung und Aktivität einer regionalen Fachkräfteallianz. Zudem gelten haushaltsrechtliche Bestimmungen und EU-Beihilferegeln, wie die De-minimis-Verordnungen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für die Fachkräfterichtlinie erfolgt schriftlich über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter Verwendung bereitgestellter Formulare. Regionale Maßnahmen können fortlaufend beantragt werden, während übergreifende Maßnahmen einen Förderaufruf oder eine Bekanntmachung erfordern.

Rechtsgrundlage

Die Fachkräfterichtlinie basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung. Sie wird durch verschiedene haushaltsrechtliche Bestimmungen, europäische Beihilferegelungen und sozialgesetzliche Vorschriften des Bundes ergänzt und legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

immer offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Fachkräftesicherung, Arbeitsmarktintegration, Wirtschaftsförderung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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