Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
Das Land Schleswig-Holstein fördert mit der FuW-Richtlinie innovative Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und beruflichen Weiterbildung. Dieses Programm zielt darauf ab, neue Wege in der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung zu unterstützen und moderne Weiterbildungsformate zu etablieren, insbesondere unter Berücksichtigung des digitalen Wandels. Es bietet Zuschüsse für Projekte, die zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Schleswig-Holstein beitragen.
Wer wird gefördert?
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dieser Richtlinie verschiedene Rechtsträger außerhalb der Landesverwaltung, die sich der Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der beruflichen Weiterbildung widmen. Die Förderung ist geografisch auf Schleswig-Holstein beschränkt und zielt darauf ab, innovative Wege zur Stärkung des Arbeitsmarktes zu beschreiten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Vorhaben im Bereich der Fachkräftesicherung und beruflichen Weiterbildung, die einen besonderen Landesinteresse erfüllen, insbesondere Projekte mit Digitalisierungsbezug. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen Personal-, Material- und Sachkosten, während bestimmte unternehmenseigene oder gewinnorientierte Angebote ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei ein Eigenanteil von mindestens 25 Prozent zu erbringen ist. Für Unternehmen gilt die De-minimis-Regelung. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören der Nachweis der Gesamtfinanzierung, die Definition messbarer Ziele und die Einhaltung von Nachhaltigkeits-, Gleichbehandlungs- und Inklusionsgrundsätzen. Zudem sind Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Datenverarbeitung zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus gerichtet werden. Die Antragsprüfung erfolgt diskretionär und erfordert detaillierte Angaben zum Projektinhalt, den Kosten und dem Zeitplan.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie) und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Ergänzende Regelungen betreffen das Landesverwaltungsgesetz und die De-minimis-Beihilfen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
30.09.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus