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Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (VwV FAKT)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) des Landes Baden-Württemberg unterstützte landwirtschaftliche Unternehmen dabei, Maßnahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung umzusetzen. Es zielte darauf ab, den Erhalt der Kulturlandschaft, den Schutz natürlicher Ressourcen, die Förderung der Biodiversität und die artgerechte Tierhaltung zu fördern. Das Programm war bis Ende 2022 aktiv.

Wer wurde gefördert?

Das Förderprogramm FAKT richtete sich an landwirtschaftliche Unternehmen und Betriebsinhaberinnen und -inhaber in Baden-Württemberg, die sich für umweltfreundliche und tiergerechte Bewirtschaftungspraktiken engagierten. Die Maßnahmen sollten den Schutz der Kulturlandschaft, natürlicher Ressourcen sowie die Förderung der Biodiversität und des Tierwohls zum Ziel haben.

Was wurde gefördert?

Das Förderprogramm FAKT unterstützte ein breites Spektrum an Maßnahmen im Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlbereich. Die geförderten Vorhaben reichten von umweltbewusstem Betriebsmanagement und ökologischem Landbau bis hin zu spezifischen Schutzmaßnahmen für Kulturlandschaften, Gewässer und Tierrassen sowie tiergerechten Haltungsformen. Es gab klare Kriterien für die Förderfähigkeit von Flächen und Tieren, um eine Doppelförderung auszuschließen und den Fokus auf nachhaltige Praktiken zu legen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm FAKT gewährte einen jährlichen Zuschuss als Ausgleichsleistung, dessen Höhe von der spezifischen Maßnahme sowie der bewirtschafteten Fläche oder der Anzahl der Tiere abhing. Es gab eine Bagatellgrenze für die Auszahlung und spezifische Förderobergrenzen pro Betrieb oder pro Maßnahme, sowie eine Degressionsregelung für größere Betriebe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung bestand nicht, da die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgte.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung war an eine Reihe von Verpflichtungen und Vorgaben gebunden, die von der Einhaltung von EU-Standards bis zu spezifischen betrieblichen Konditionen reichten. Dies umfasste auch Regelungen zur Übertragung und Erweiterung von Verpflichtungen sowie zu Haushaltsvorbehalten und Kontrollrechten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das FAKT-Programm erfolgte jährlich und war digital über FIONA bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen. Es gab festgelegte Zeiträume für die Antragstellung und spezifische Nachweis- sowie Meldepflichten je nach geförderter Maßnahme. Die Bewilligung der Anträge erfolgte durch die Behörde nach eigenem Ermessen, wobei kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung bestand.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm FAKT basierte auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Diese Vorschrift integrierte eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen, die die Gemeinsame Agrarpolitik, die ländliche Entwicklung und den Umweltschutz auf nationaler und europäischer Ebene regelten.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variabel, bis zu 7.300 €/ha

Offen bis

Offen bis:

31.12.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltet von: zuständige untere Landwirtschaftsbehörde

Website: Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum Baden-Württemberg