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Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2.000)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Dieses Förderprogramm des Freistaats Bayern bietet Zuschüsse für die Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen. Es zielt darauf ab, das Fachpersonal zu entlasten und die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern. Das Programm ist eine wichtige Initiative zur Stärkung der frühkindlichen Bildung in Bayern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Ziele

Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. Es zielt darauf ab, die Festanstellung von Tagespflegepersonen sowie von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen. Das übergeordnete Ziel ist die Entlastung des pädagogischen Fachpersonals und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung im Freistaat Bayern.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten

Das Programm bezuschusst Personalausgaben für die Festanstellung von qualifizierten Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen. Es fördert den Einsatz dieser Kräfte zur Unterstützung und Entlastung des Fachpersonals in der Kinderbetreuung und schließt eine Mehrfachförderung von Personalkosten aus.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und orientiert sich an der Wochenarbeitszeit der geförderten Person. Es ist ein Eigenanteil erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Um Förderungen zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an das Arbeitsverhältnis, die Qualifikation des Personals und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen. Zudem ist eine Kofinanzierung durch den Antragsteller erforderlich.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme über das System KiBiG.web eingereicht werden. Abschlagszahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, und die finale Einreichung des vollständigen Förderantrags ist bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erforderlich.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2.000). Ergänzend finden weitere Gesetze und Verwaltungsvorschriften Anwendung, welche die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen.

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Übersicht der Förderung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Kinderbetreuung, frühkindliche Bildung, Jugendhilfe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Verwaltet von: Zuständige Kreisverwaltungsbehörde, Bezirksregierung

Website: Bayern Portal