Film- und Medienförderung
Die Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt Projekte in den Bereichen Film- und Medienkultur sowie Film- und Medienwirtschaft. Diese Initiative zielt darauf ab, die regionale Branche zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Sie bietet zinslose Darlehen und Zuschüsse für Kinofilme, Serien, innovative Bewegtbildproduktionen und branchenbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Die Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein richtet sich an Akteure der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein. Ziel ist es, die Entwicklung und Stärkung dieser Branchen zu unterstützen und Arbeitsplätze in der Förderregion zu sichern und zu schaffen. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Kleinstunternehmen sowie kleinere und mittlere Produktionsfirmen, Entwicklerstudios, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Kinos in der Förderregion.
Was wird gefördert?
Die Förderung der Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein umfasst ein breites Spektrum an Projekten und Maßnahmen innerhalb der Film- und Medienbranche. Dies schließt die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur Auswertung und Präsentation audiovisueller Inhalte ein. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein bietet finanzielle Unterstützung in Form von zinslosen, erfolgsbedingt rückzahlbaren Darlehen oder Zuschüssen. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu 80% der Gesamtherstellungskosten für bestimmte Projekte erreichen. Die Projektlaufzeiten sind projektbezogen und befristet, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Bedingungen und Anforderungen
Die Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterliegt spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Projektinhalte, der finanziellen Beteiligung und der Einhaltung europäischer Beihilfenormen wie der De-minimis-Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Es werden auch Anforderungen an Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und die regionale Wertschöpfung gestellt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein ist klar strukturiert. Es erfordert ein vorbereitendes Beratungsgespräch und die Einreichung vollständiger Unterlagen zu festgelegten Terminen. Die Entscheidungen über die Förderanträge werden in der Regel von Vergabegremien getroffen.
Rechtsgrundlage
Die Film- und Medienförderung Hamburg Schleswig-Holstein basiert auf spezifischen Richtlinien und europäischem sowie deutschem Recht, die die Förderbedingungen und -verfahren regeln. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Kompatibilität der Beihilfen mit dem Binnenmarkt und legen die Rahmenbedingungen für die Mittelvergabe fest.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2,000,000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hamburg, Schleswig-Holstein
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie und Hansestadt Hamburg, Land Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH