Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Thüringen fördert kulturelle Film- und audiovisuelle Medienprojekte durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Das Programm zielt darauf ab, die Medienkultur im Freistaat zu stärken und den Medienstandort Thüringen weiterzuentwickeln. Es unterstützt vielfältige Vorhaben von der Entwicklung bis zur Präsentation mit einem Eigenanteil von mindestens 30 Prozent.

Wer wird gefördert

Die kulturelle Filmförderung in Thüringen richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter natürliche und juristische Personen, mit Ausnahme bestimmter Rundfunkanstalten. Die Förderung zielt darauf ab, die audiovisuelle Medienkultur im Freistaat zu erhalten und zu stärken, den Medienstandort Thüringen zu präsentieren und weiterzuentwickeln sowie die Medienbildung zu fördern. Projekte mit deutlichem Bezug zu Thüringen werden bevorzugt unterstützt.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf vornehmlich nichtkommerzielle Vorhaben im kulturellen Film- und audiovisuellen Bereich. Dies umfasst die Entwicklung von Projektideen, die Produktion und Postproduktion von Medienprojekten, deren Verleih und Präsentation, sowie Projekte der Medienbildung und standortpräsentierende Veranstaltungen. Der Fokus liegt auf kreativem Medienschaffen und innovativen Technologien.

Art und Umfang der Förderung

Die kulturelle Filmförderung in Thüringen erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme, wobei der Eigenanteil des Antragstellers mindestens 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen muss. Bei bestimmten Maßnahmen ist eine Förderquote von bis zu 70 Prozent möglich. Das Programm ist bis Ende 2026 befristet.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter der Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers in Thüringen oder ein starker Bezug zum Land. Projekte müssen eine gesicherte Gesamtfinanzierung aufweisen und dürfen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder jugendgefährdende Inhalte haben. Es gelten zudem De-minimis-Regelungen und Berichtspflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung über spezifische Formulare bei der Thüringer Staatskanzlei, dem zuständigen Ressort der Landesregierung. Es gibt feste Fristen für die Antragstellung im laufenden und kommenden Haushaltsjahr. Die Anträge werden bewertet, teils durch einen Fachbeirat, und die Entscheidung erfolgt durch einen Zuwendungsbescheid. Nach Projektende ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien" vom 20. November 2023. Sie wird durch die Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ergänzt. Für Beihilfen sind zudem spezifische EU-Verordnungen maßgeblich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Machbarkeitsstudie, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige, Dienstleistungserbringung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Staatskanzlei

Verwaltet von:

Thüringer Staatskanzlei

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