Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
Die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Bayern bieten Zuschüsse für Maßnahmen zur umfassenden Entwicklung ländlicher Räume. Das Programm zielt darauf ab, die Agrarstruktur zu verbessern, die Infrastruktur zu stärken und den Natur- sowie Kulturlandschaftsschutz zu fördern. Es unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben, von der Flurneuordnung bis zu Infrastrukturprojekten.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Akteuren in Bayern, die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung umsetzen. Die Förderung richtet sich an Teilnehmergemeinschaften, Verbände, Kommunen sowie einzelne Beteiligte und Partner im Land- und Nutzungstausch. Ziel ist die Verbesserung der Agrarstruktur und die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert eine breite Palette von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Flurneuordnung, des Land- und Nutzungstauschs sowie der Infrastrukturverbesserung. Es definiert klar, welche Ausgaben förderfähig sind und welche ausgeschlossen sind, um eine zielgerichtete und effiziente Mittelverwendung sicherzustellen. Die Projekte können verschiedene Entwicklungsstadien umfassen, von der Planung bis zur Umsetzung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm stellt Zuschüsse und öffentliche Darlehen als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung bereit. Die Höhe der Zuwendung ist variabel und hängt von der Art der Maßnahme und dem Antragsteller ab, wobei eine Bagatellgrenze von 25.000 EUR für den Zuwendungsbedarf zu beachten ist. Bestimmte Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaft sind erforderlich, und eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Notwendigkeit einer vorherigen fachlichen und finanziellen Genehmigung durch das Amt für Ländliche Entwicklung. Es gelten klare Regeln für Eigenleistungen der Teilnehmergemeinschaften und die Kombination mit anderen Förderprogrammen. Zudem sind die geförderten Anlagen sachgemäß zu unterhalten und die Zweckbindung der Zuwendungen über definierte Zeiträume einzuhalten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht werden. Es ist entscheidend, dass mit der Maßnahme erst nach Genehmigung begonnen wird, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlagen
Die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) bilden die primäre Grundlage dieses Förderprogramms. Sie stützen sich auf eine Reihe bayerischer und bundesdeutscher Gesetze und Regelwerke, die die ländliche Entwicklung, Agrarstruktur und Haushaltsführung betreffen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Verwaltet von:
zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
Zusätzliche Partner:
Bund (Unterstützung), Europäische Union (Programme), Dritte (Kostenbeteiligungen)