Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Fischereiunternehmen und -genossenschaften bei Investitionen in eine nachhaltige, innovative und wissensbasierte Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Diese Förderung erfolgt mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), um die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit des Sektors zu stärken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm unterstützt primär haupterwerbliche Fischereiunternehmen und Fischereigenossenschaften mit Sitz in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige, innovative und wissensbasierte Fischerei zu fördern, die zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik beiträgt und die Wertschöpfung in der Region erhöht.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
Das Programm unterstützt vielfältige Investitionen zur Stärkung der Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein, darunter den Ersterwerb von Fischereifahrzeugen, betriebliche Diversifizierung und Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit. Es gibt klare Richtlinien für förderfähige und ausgeschlossene Kosten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist in ihrer Höhe von der Art der Maßnahme und dem Antragsteller abhängig. Es existieren Mindestgrenzen für förderfähige Ausgaben, und die Finanzierung setzt sich aus EU- und nationalen Mitteln zusammen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die die Zuwendungsempfänger während der gesamten Zweckbindungsfrist erfüllen müssen. Dies betrifft die wirtschaftliche Situation, die Registrierung der Fahrzeuge und die Qualifikation des Personals. Zudem müssen die Antragsteller verschiedene rechtliche Vorgaben und Publizitätspflichten beachten.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge basierend auf den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Richtlinienvorgaben. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach Abschluss des Vorhabens.
Rechtsgrundlage der Förderung
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein legitimiert und basiert auf einer umfassenden Sammlung von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften, die den Fischereisektor und die Strukturfonds regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
90%
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Fischereiunternehmen, Fischereigenossenschaften
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung