Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), um eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Fischerei zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm in Schleswig-Holstein richtet sich an Akteure des Fischereisektors, die innovative oder umweltbezogene Vorhaben umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die aquatische Biodiversität zu schützen, Ökosysteme wiederherzustellen und den Fischereisektor durch Wissenstransfer und nachhaltige Praktiken zu stärken. Die Förderung ist regional auf Schleswig-Holstein begrenzt und wird durch Mittel des EMFAF unterstützt.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben im Fischereisektor, die auf Innovation, Nachhaltigkeit und den Schutz aquatischer Biodiversität abzielen. Dazu gehören Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer, Umweltschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Eigenorganisation des Sektors.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Mittel stammen zu einem Großteil aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), ergänzt durch nationale öffentliche Mittel.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung von Zuwendungen gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Übereinstimmung mit dem deutschen EMFAF-Programm 2021-2027 und dessen Auswahlkriterien. Zudem müssen finanzielle Sicherheiten und bestimmte Berichtspflichten beachtet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine Antragstellung vor Projektbeginn bei der oberen Fischereibehörde des Landes Schleswig-Holstein. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und Richtlinienvorgaben.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Förderprogramms bildet die Richtlinie zur Förderung von Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor in Schleswig-Holstein, welche durch europäische und nationale Gesetze und Verordnungen ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Fischereisektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Planung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung Fischerei

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