Weiterbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen
Das Land Brandenburg fördert Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen. Dieses Programm unterstützt Organisationen, die Deutschkurse, Alphabetisierungsangebote, interkulturelle Trainings sowie Fortbildungen für Ehrenamtliche und Mitarbeitende in der Flüchtlingsarbeit anbieten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, um die kostenfreie Teilnahme der Zielgruppen zu ermöglichen.
Wer wird gefördert
Das Programm des Landes Brandenburg richtet sich an Institutionen, die Kurse zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen sowie Weiterbildungsveranstaltungen für Kursleitende anbieten. Förderberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtungen und Landesorganisationen der Weiterbildung.
Was wird gefördert
Gefördert werden verschiedene Arten von Kursen und Weiterbildungsveranstaltungen, die die sprachliche und gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen unterstützen. Dies beinhaltet sowohl Sprachkurse als auch Angebote zum Erwerb interkultureller Kompetenzen sowie die Weiterbildung von Personal und Ehrenamtlichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme und ist an die Anzahl der Unterrichtsstunden und die Mindestteilnehmerzahl gebunden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, darunter die Vorlage eines Konzepts, der Nachweis der Qualifikation des Personals sowie die Einhaltung von Vorgaben zur Teilnehmerzahl und zur Kostenfreiheit der Angebote. Die Maßnahmen müssen öffentlich zugänglich gemacht und beworben werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die fristgerechte Einreichung formgebundener Anträge beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei die Bewilligung nur für noch nicht begonnene Maßnahmen erfolgen kann.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, ergänzt durch die Regelungen der Landeshaushaltsordnung und des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
4.000,00 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Flüchtlinge, Ehrenamtliche, Mitarbeitende in der Weiterbildung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Verwaltet von:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)