Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen fördern Vorhaben zur Verbesserung der Struktur und Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH). Dieses Programm bietet Zuschüsse oder zinslose Darlehen für investive Projekte, Studien, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit sowie Regional- und Projektmanagement, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt zu stärken.

Wer wird gefördert

Der Förderfonds Metropolregion Hamburg zielt darauf ab, die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion Hamburg zu stärken. Antragsberechtigt sind primär kommunale Körperschaften und der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“ aus den beteiligten Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die den Zusammenhalt und die Kooperation innerhalb der Region verbessern.

Was wird gefördert

Der Förderfonds unterstützt eine breite Palette an Projekten, die zur Stärkung der Metropolregion Hamburg beitragen. Dazu gehören investive Maßnahmen, die Erstellung von Studien und Konzepten, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regional- und Projektmanagement. Es werden insbesondere Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Medien und Sport, Gesundheit und Soziales sowie Mobilität gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Projektförderung in Form von Zuschüssen oder zinslosen Darlehen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Projekttyp und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindest-Eigenanteil von 5 Prozent für die meisten Antragsteller erforderlich ist. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 10.000 Euro betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung von Kooperationsvereinbarungen bei gemeinschaftlichen Projekten, Zweckbindungsfristen für geförderte Investitionen und die Beachtung von Haushaltsrecht sowie weiterer verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Antragsteller wird ebenfalls geprüft.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung über den Förderfonds Metropolregion Hamburg erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung in Papierform und elektronisch bei den zuständigen Geschäftsstellen der Bewilligungsbehörden. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch den Lenkungsausschuss beziehungsweise die Bewilligungsbehörden der Länder.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer Ländervereinbarung zu gemeinsamen Richtlinien und einem Staatsvertrag, der die Zusammenarbeit und Finanzierung der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg regelt. Die nationalen Haushaltsordnungen der beteiligten Länder bilden die Grundlage für die Bewilligung und Verwaltung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Metropolregion Hamburg (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Machbarkeitsstudie, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Niedersachsen, Land Schleswig-Holstein

Verwaltet von:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern (für Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern), Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (für Förderfonds Hamburg/Niedersachsen), Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (für Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein), Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (Abstimmung)

Zusätzliche Partner:

Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg e.V.“, Regionaler Planungsverband Westmecklenburg

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