Förderrichtlinie Berufliche Bildung Offen
Das Land Hessen bietet mit der „Förderrichtlinie Berufliche Bildung“ umfangreiche Zuschüsse zur Verbesserung und Stärkung der Ausbildung und Qualifizierung. Dieses Programm unterstützt gezielt Maßnahmen, die darauf abzielen, jungen Menschen und Beschäftigten aller Altersgruppen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Es zeichnet sich durch vielfältige Förderbereiche aus, die von der Schaffung von Ausbildungsplätzen bis hin zu Aufstiegsqualifizierungen reichen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Berufliche Bildung des Landes Hessen richtet sich an Unternehmen, Bildungsträger, Kammern und Einzelpersonen, die sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung engagieren oder diese verbessern möchten. Ziel ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Hessen durch Qualifizierung von Fachkräften und die Integration benachteiligter Jugendlicher. Die Förderung ist auf Hessen beschränkt.
Was wird gefördert?
Das Programm „Förderrichtlinie Berufliche Bildung“ unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen, die die Ausbildung und berufliche Bildung in Hessen verbessern. Dies reicht von der Schaffung von Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche über die Förderung von Aufstiegsqualifizierungen bis hin zu innovativen Projekten und Maßnahmen zur Integration von Personen mit Sprachförderbedarf.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm "Berufliche Bildung" in Hessen bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse, deren Höhe und Form je nach Förderbereich variieren. Die Unterstützung reicht von festen Beträgen für einzelne Qualifizierungen bis hin zu prozentualen Beteiligungen an den zuwendungsfähigen Kosten für umfangreichere Projekte und Lehrgänge.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung von beruflicher Bildung in Hessen gelten spezifische Bedingungen bezüglich Antragsstellung, Beihilferecht und Budgetierung. Besondere Regeln betreffen die Förderfähigkeit von Ausbildungsverhältnissen, die Kumulierung mit anderen Förderungen und die Transparenz bei der Verwendung der Mittel.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung im Rahmen der „Förderrichtlinie Berufliche Bildung“ in Hessen ist grundsätzlich schriftlich vor Projektbeginn einzureichen. Die Zuständigkeit variiert je nach Förderbereich: Das Regierungspräsidium Kassel ist für Ausbildungsplatzförderung und Hauptschüler zuständig, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Projekte, überbetriebliche Lehrgänge und „Wirtschaft integriert“ verwaltet. Anträge für die Aufstiegsprämie erfolgen über benannte Begleitstellen.
Rechtsgrundlage
Die "Förderrichtlinie Berufliche Bildung" des Landes Hessen basiert auf einer eigenen Richtlinie, die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum erlassen wurde. Sie wird ergänzt durch bundesweite Gesetze wie das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung sowie spezifische EU-Beihilfevorschriften für bestimmte Förderbereiche.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variiert je nach Förderbereich, bis zu 3.500 Euro oder bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Jugendliche und Beschäftigte aller Altersgruppen, Unternehmen, Bildungsträger, Kammern
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Planung, Experimentelle Entwicklung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von: Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel), Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), zuständige Kammer
Website: Regierungspräsidium Kassel