Förderrichtlinie Fischereiabgabe (ThürFRLFA)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Thüringen unterstützt Projekte zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und des gesamten Fischereiwesens. Antragsberechtigte können Zuschüsse für Besatzmaßnahmen, Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz sowie für Aus- und Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit erhalten. Die Förderung, die aus der Fischereiabgabe finanziert wird, kann bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken.

Wer wird gefördert

Diese Richtlinie richtet sich an Organisationen und Einzelpersonen im Bereich der Fischerei in Thüringen. Zu den Begünstigten zählen Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften sowie fischereiforschende Einrichtungen und in Ausnahmefällen auch einzelne Fischereiberechtigte. Ziel ist die Stärkung des Fischereiwesens und der Schutz aquatischer Lebensräume in der Region Thüringen.

Was wird gefördert

Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Besatz, Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz sowie Aus- und Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Ausgeschlossen sind unter anderem Investitionen in Wohnbauten, Fahrzeuge oder gebrauchte Anlagen sowie bestimmte Betriebs- und Verwaltungskosten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss kann je nach Maßnahme bis zu 95 % oder in Ausnahmefällen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für geförderte Objekte gelten Zweckbindungsfristen von fünf bis zwölf Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Projekte das Fischereiwesen in Thüringen betreffen und dürfen grundsätzlich nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Eigenanteile müssen in bar erbracht werden, und die Verwendung der Mittel ist streng zweckgebunden. Eine Weitergabe von Zuwendungen durch Landesfischereiverbände ist unter bestimmten Auflagen möglich.

Antragsverfahren

Anträge sind jährlich bis zum 15. November für das Folgejahr schriftlich beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einzureichen. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag, und die Verwendung der Mittel muss durch einen Sach- und Zahlenbericht nachgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Thüringer Richtlinie zur Förderung der Fischerei aus der Fischereiabgabe (ThürFRLFA) und wird durch verschiedene thüringische Landesgesetze wie das Thüringer Fischereigesetz und die Thüringer Landeshaushaltsordnung geregelt. Die Rechtsgrundlagen sind in ihren jeweils gültigen Fassungen anzuwenden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Fischereiverbände, Fischereivereine, Fischereigenossenschaften, Einrichtungen der Fischereiforschung, einzelne Fischereiberechtigte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Verwaltet von:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Zusätzliche Partner:

Landesfischereiverbände

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