Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) Geschlossen
Die Förderrichtlinie LEADER des Freistaates Sachsen unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen anerkannter LEADER-Entwicklungsstrategien (LES). Das Programm bietet Zuschüsse für die Strategievorbereitung, Projektumsetzung, gebietsübergreifende Kooperationen und die Verwaltung der LES. Es ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der ländlichen Gebiete Sachsens und deren Potenzialentfaltung.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Freistaat Sachsen, die sich der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gebiete verschrieben haben. Es umfasst lokale Gemeinschaften, private und öffentliche Rechtspersonen sowie Personengesellschaften, die in den definierten LEADER-Gebieten aktiv sind oder werden möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die ländlichen Regionen zu stärken und deren Potenziale zu entfalten.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben zur Entwicklung ländlicher Räume, von der Strategieentwicklung über die Durchführung konkreter Projekte bis hin zu Kooperationen und administrativen Maßnahmen. Förderfähig sind sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen, wobei bestimmte Kostenkategorien klar definiert sind und andere explizit ausgeschlossen werden. Die geförderten Projekte tragen zur nachhaltigen Stärkung der ländlichen Gebiete bei.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhen variieren je nach Art des Vorhabens, wobei die höchsten Quoten für die Durchführung von Projekten und Kooperationen erreicht werden können. Es gibt zudem festgelegte Mindestfördersummen, um die Effizienz der Mittelvergabe sicherzustellen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung von Fördermitteln müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die sowohl allgemeiner Natur sind als auch spezifisch auf die jeweilige Art des Vorhabens zugeschnitten sind. Diese umfassen rechtliche Vorgaben, finanzielle Aspekte, Kooperationsbedingungen und Verpflichtungen zur Rechenschaftslegung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die LEADER-Förderung in Sachsen ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung detaillierter Unterlagen bei den zuständigen Landkreisen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt mehrstufig, wobei ein positives Votum der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) eine entscheidende Grundlage bildet. Die letztendliche Förderentscheidung liegt bei der Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) ist die zentrale rechtliche Basis für dieses Programm in Sachsen. Sie basiert auf dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) und zahlreichen EU-Verordnungen, die die Finanzierung und Durchführung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) regeln. Diese Regelwerke gewährleisten die Legitimität und die Einhaltung der europäischen und nationalen Vorgaben.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
Offen bis:
31.12.2020
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Freistaat Sachsen (Deutschland), insbesondere Gemeinden mit bis zu 60.000 Einwohnern und ländlich geprägte Orte in größeren Gemeinden, ausgenommen Chemnitz, Dresden, Leipzig.
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus
Begünstigte:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Verwaltet von: Landratsamt
Zusätzliche Partner: Lokale Aktionsgruppen (LAG), Lokale öffentliche und private Partner (innerhalb/außerhalb der EU)
Website: Zuständiges Landratsamt