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Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) des Freistaats Sachsen unterstützt Investitionen in Abwasseranlagen. Das Programm zielt darauf ab, die Umwelt- und Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern und den Gewässerzustand durch verbesserte Abwasserreinigung zu fördern. Es richtet sich an öffentliche Träger sowie private Eigentümer von Kleinkläranlagen.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie unterstützt eine breite Palette von Antragstellern im Freistaat Sachsen, die in Abwasserbeseitigungsanlagen investieren. Die Förderung zielt darauf ab, die Umwelt- und Lebensqualität, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verbessern und einen guten Gewässerzustand zu erreichen.

Was wird gefördert

Die Richtlinie unterstützt diverse Investitionen und Maßnahmen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, die auf die Modernisierung und den Ausbau der Abwasserinfrastruktur abzielen. Dies umfasst sowohl öffentliche als auch private Anlagen, mit spezifischen Schwerpunkten auf ökologische Verbesserungen und Katastrophenschutz.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet flexible Finanzierungsoptionen, darunter Zuschüsse und Darlehen, mit variablen Fördersätzen je nach Art des Vorhabens und Antragsteller. Es gibt spezifische Förderhöhen und -grenzen sowie eine Regelung zur Darlehensverbilligung.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Beachtung wasserrechtlicher Vorgaben. Zudem sind spezifische EU-Beihilferegeln, insbesondere die De-minimis-Verordnung, zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Förderung ist strukturiert und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Bewertung der Anträge erfolgt unter Einbeziehung technischer Fachbehörden, um die Wirtschaftlichkeit und Förderwürdigkeit der Vorhaben zu prüfen.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) bildet die primäre rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm. Sie wird durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze sowie EU-Verordnungen ergänzt, die die Haushaltsführung, das Verwaltungsverfahren und spezifische Beihilferegelungen betreffen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (ausgenommen Chemnitz, Dresden, Leipzig für allgemeine Maßnahmen)

Sektoren

Sektoren:

Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Abwasseranlagen, Siedlungswasserwirtschaft

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner: Landesdirektion Sachsen (technische Fachbehörde)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)