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Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Brandenburg unterstützt mit der "Richtlinie Abwasser/WRRL" Investitionen in die kommunale Abwasserbeseitigung. Ziel ist die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung durch die Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Förderungen erfolgen als Zuschüsse für Kläranlagen-Projekte und Regenwasserbehandlung.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung beitragen und den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer reduzieren.

Was wird gefördert

Gefördert werden investive Maßnahmen im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung, die den Gewässerschutz verbessern. Dies umfasst die Ertüchtigung, Kapazitätserweiterung und den Neubau von Kläranlagen, die Herstellung von Überleitungen sowie den Neubau oder die Sanierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe des Fördersatzes von der Ausbaugröße der Kläranlage oder der Art des Vorhabens abhängt. Es gibt eine Obergrenze für Zuwendungen und eine Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter wasserrechtliche Genehmigungen, die Einreichung fachtechnischer Stellungnahmen und die Prüfung von Alternativen. Zudem gibt es Bestimmungen zur Weiterleitung der Förderung, zum Widerruf und zur Rechnungsprüfung.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm ist formgebunden über das ILB-Kundenportal einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt fortlaufend nach dem Zeitpunkt des Eingangs vollständiger Unterlagen. Die Bewilligungsstelle trifft die Entscheidung nach Ermessen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Es unterliegt zudem weiteren maßgeblichen Gesetzen und Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunale Abwasserbeseitigung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)

Verwaltet von: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Website: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)