Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
Das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ des Freistaats Sachsen fördert Arbeitgeber, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen. Es zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Das Programm unterstützt finanziell die Integration dieser Personengruppe in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an Arbeitgeber im Freistaat Sachsen, die sich aktiv für die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ziel ist es, die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern und Barrieren abzubauen, um mehr Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe zu ermöglichen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Ausbildungs- und Arbeitsplätze speziell für junge Menschen mit Behinderungen sowie für arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarktintegration haben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Festbetragsfinanzierung. Es werden bis zu 5.000 Euro pro geschaffenem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gewährt, mit einem Mindestbetrag von 2.500 Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse gebunden, die nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen müssen. Eine Mitwirkung bei der Evaluation und Datenbereitstellung ist erforderlich, und die Förderung darf andere Arbeitsmarktförderungen nicht ersetzen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit im Bereich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.
Rechtsgrundlage
Das Arbeitsmarktprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen und internationale Konventionen wie die UN-Behindertenrechtskonvention.
Ähnliche Programme
Keine ähnlichen Programme gefunden.
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Verwaltet von:
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit im Bereich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
Website: