Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ des Freistaats Sachsen fördert Arbeitgeber, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen. Es zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Das Programm unterstützt finanziell die Integration dieser Personengruppe in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Arbeitgeber im Freistaat Sachsen, die sich aktiv für die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ziel ist es, die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern und Barrieren abzubauen, um mehr Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe zu ermöglichen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Ausbildungs- und Arbeitsplätze speziell für junge Menschen mit Behinderungen sowie für arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarktintegration haben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Festbetragsfinanzierung. Es werden bis zu 5.000 Euro pro geschaffenem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gewährt, mit einem Mindestbetrag von 2.500 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse gebunden, die nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen müssen. Eine Mitwirkung bei der Evaluation und Datenbereitstellung ist erforderlich, und die Förderung darf andere Arbeitsmarktförderungen nicht ersetzen.

Antragsverfahren

Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit im Bereich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsgrundlage

Das Arbeitsmarktprogramm basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen und internationale Konventionen wie die UN-Behindertenrechtskonvention.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit im Bereich der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit

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