Richtlinie Berufliche Bildung Offen
Der Freistaat Sachsen fördert mit der Richtlinie Berufliche Bildung diverse Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ziel ist es, die notwendigen Fachkräfte zu sichern und die Qualifikation in verschiedenen Sektoren, darunter Handwerk, Land-, Forst- und Hauswirtschaft, zu stärken. Das Programm bietet Zuschüsse für Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen, um die betriebliche Ausbildung sowie die individuelle berufliche Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Die Richtlinie Berufliche Bildung des Freistaats Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, Unternehmen, Handwerks- und Industrie- und Handelskammern sowie Absolventinnen und Absolventen bestimmter Fortbildungen. Die Förderung zielt darauf ab, die Fachkräftesicherung in Sachsen zu gewährleisten und die berufliche Höherqualifizierung zu stärken, wobei der geografische Fokus klar auf dem Freistaat Sachsen liegt.
Was wird gefördert
Diese Förderrichtlinie unterstützt eine Vielzahl von berufsbildenden Maßnahmen, die von der klassischen Ausbildung bis hin zur Modernisierung von Bildungsinfrastrukturen reichen. Dies umfasst unter anderem die Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrunterweisungen und die berufliche Weiterbildung. Es werden projektbezogene Ausgaben, Lehrgangs- und Unterbringungskosten sowie Investitionsausgaben gefördert, um die Qualifikation von Fachkräften in Sachsen zu sichern und zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderungen erfolgen ausschließlich in Form von Zuschüssen, wobei die Höhe und Bemessung der Förderung je nach spezifischem Vorhaben variieren. Dies reicht von Festbeträgen pro Teilnehmerwoche oder Absolvent bis hin zu Anteilfinanzierungen von Investitionsausgaben. Die Förderquote für berufliche Weiterbildung kann bis zu 80 Prozent betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt von Fördermitteln aus der Richtlinie Berufliche Bildung gelten spezifische Voraussetzungen und Bedingungen, die sich je nach Vorhaben unterscheiden. Dazu gehören Nachweispflichten, die Einhaltung von Beihilferegeln der EU sowie die Verpflichtung zur Nutzung anderer Förderprogramme. Eine besondere Bedingung ist, dass auch bei bereits begonnenen Vorhaben eine Förderung unter bestimmten Umständen möglich ist.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die verschiedenen Förderbereiche der Richtlinie Berufliche Bildung wird zentral über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) abgewickelt, wobei spezifische Regelungen für die Einreichung und den Nachweis gelten. Anträge müssen die von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Angaben und Formate einhalten. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise, wobei für einige Vorhaben Zwischenzahlungen möglich sind.
Rechtsgrundlage
Die Richtlinie Berufliche Bildung basiert auf einer speziellen Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen und integriert allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie spezifische EU-Beihilferegelungen. Diese umfassende rechtliche Grundlage gewährleistet die Legitimität und die ordnungsgemäße Abwicklung der Fördermaßnahmen zur Stärkung der beruflichen Bildung in Sachsen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 4.500 € pro Vorhaben (z.B. berufliche Weiterbildung), variiert je nach Förderbereich
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Berufliche Bildung, Fachkräftesicherung
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Infrastruktur, Prototypenentwicklung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LULG), Landesdirektion Sachsen (LDS), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Fachverbände