Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) bei Investitionen zur Modernisierung, Umstrukturierung und Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und zielt darauf ab, die Infrastruktur für die berufliche Aus- und Fortbildung an aktuelle Anforderungen anzupassen. Dies stärkt die Fachkräfteentwicklung in Handwerk, Landwirtschaft und Bau.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Niedersachsen, die in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau tätig sind. Ziel ist es, die Infrastruktur dieser Bildungsstätten an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und die überbetriebliche Berufsausbildung zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten, um deren Modernisierung, Umstrukturierung oder Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren voranzutreiben. Hierbei werden sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Ausstattung von Räumlichkeiten berücksichtigt. Zusätzlich können Personal- und Sachausgaben für den Aufbau von Kompetenzzentren oder die Durchführung von Leitprojekten bezuschusst werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Eigenbeteiligung des Antragstellers muss mindestens 25 % betragen, in strukturschwachen Regionen mindestens 10 %. Die Förderdauer für den Aufbau eines Kompetenzzentrums kann bis zu vier Jahre betragen, gefolgt von bis zu drei weiteren Jahren für Leitprojekte.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung gelten verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen. Dazu gehören Nachweise zur Auslastung der Bildungsstätte, die Eignung des Antragstellers, die Bedarfsanalyse des Projekts sowie die Sicherung der Gesamtfinanzierung. Die Förderung unterliegt den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und beinhaltet spezifische Zweckbindungsfristen für geförderte Investitionen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt fortlaufend nach Eingang, ohne feste Stichtage. Die Projektauswahl basiert auf einem Scoring-Modell, das verschiedene Qualitätskriterien berücksichtigt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren in Niedersachsen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Kultusministeriums. Diese Richtlinie wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Kultusministerium

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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