Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Das Land Niedersachsen unterstützt überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) bei Investitionen zur Modernisierung, Umstrukturierung und Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und zielt darauf ab, die Infrastruktur für die berufliche Aus- und Fortbildung an aktuelle Anforderungen anzupassen. Dies stärkt die Fachkräfteentwicklung in Handwerk, Landwirtschaft und Bau.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Niedersachsen, die in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau tätig sind. Ziel ist es, die Infrastruktur dieser Bildungsstätten an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und die überbetriebliche Berufsausbildung zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten, um deren Modernisierung, Umstrukturierung oder Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren voranzutreiben. Hierbei werden sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Ausstattung von Räumlichkeiten berücksichtigt. Zusätzlich können Personal- und Sachausgaben für den Aufbau von Kompetenzzentren oder die Durchführung von Leitprojekten bezuschusst werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und beträgt bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Eigenbeteiligung des Antragstellers muss mindestens 25 % betragen, in strukturschwachen Regionen mindestens 10 %. Die Förderdauer für den Aufbau eines Kompetenzzentrums kann bis zu vier Jahre betragen, gefolgt von bis zu drei weiteren Jahren für Leitprojekte.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung gelten verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen. Dazu gehören Nachweise zur Auslastung der Bildungsstätte, die Eignung des Antragstellers, die Bedarfsanalyse des Projekts sowie die Sicherung der Gesamtfinanzierung. Die Förderung unterliegt den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und beinhaltet spezifische Zweckbindungsfristen für geförderte Investitionen.
Antragsverfahren
Der Antrag ist an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt fortlaufend nach Eingang, ohne feste Stichtage. Die Projektauswahl basiert auf einem Scoring-Modell, das verschiedene Qualitätskriterien berücksichtigt.
Rechtsgrundlage
Die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren in Niedersachsen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Kultusministeriums. Diese Richtlinie wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU ergänzt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Kultusministerium
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)