Investive Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) der Aus- und Weiterbildung. Ziel ist die Modernisierung und Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu Kompetenzzentren, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige berufliche Bildung zu sichern und den Fachkräftebedarf zu decken.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, durch Investitionen in die Infrastruktur die Qualität und Modernität der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung zu sichern und den Fachkräftebedarf in der Region zu decken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Investitionen in die Infrastruktur überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, einschließlich Bau- und Ausstattungsmaßnahmen zur Modernisierung und Weiterentwicklung. Es deckt spezifische Kosten ab, während andere, wie Grunderwerb oder Verwaltung, ausgeschlossen sind. Die Förderung zielt auf die Sicherstellung einer modernen Bildungslandschaft ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für förderfähige Investitionen. Die maximale Förderhöhe beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Gesamtfinanzierung aus öffentlichen Mitteln 75% nicht übersteigen darf. Für die geförderten Objekte gelten spezifische Bindungsfristen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Projekte sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter finanzielle Eigenleistungen und Zweckbindungsfristen. Zudem sind Bestimmungen zur Datennutzung und dinglichen Sicherung zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens in zweifacher Ausfertigung beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde prüft die Förderfähigkeit und Angemessenheit der Kosten und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Vergabe der Mittel.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur investiven Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten des Landes Schleswig-Holstein und wird durch Landes- sowie Bundesmittel unterstützt. Diese Richtlinie und ergänzende Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung bilden das Fundament des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

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