Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Offen
Das Förderprogramm des Bundes zielt darauf ab, dem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal im Güterkraftverkehr entgegenzuwirken, indem es betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer finanziell unterstützt. Unternehmen können für die Ausbildung von Lkw-Fahrern Zuschüsse erhalten, die je nach Unternehmensgröße bis zu 70 Prozent der pauschal anerkannten Kosten betragen können. Dieses Programm ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis in der Logistikbranche.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Unternehmen des Güterkraftverkehrs in Deutschland, die Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin anbieten. Es zielt darauf ab, dem akuten Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in diesem Sektor entgegenzuwirken.
Was wird gefördert: Inhalte und Umfang
Dieses Förderprogramm konzentriert sich ausschließlich auf die Unterstützung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin. Die Förderhöhe basiert auf pauschalen Beträgen pro Ausbildungsverhältnis, gestaffelt nach Ausbildungsjahr und Unternehmensgröße.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Details
Das Programm bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse mit spezifischen Förderquoten, die von der Unternehmensgröße abhängen. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und Vorhaben ist auf 3 Millionen Euro begrenzt, und die Förderdauer kann bis zu drei Jahre betragen.
Bedingungen und Anforderungen: Förderungsmodalitäten
Für die Förderung sind bestimmte Bedingungen bezüglich des Beginns der Ausbildung, der Kumulierung mit anderen Beihilfen und der Einhaltung von EU-Beihilferegeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, zu beachten. Zudem gibt es spezifische Budgetrestriktionen und Meldeplichten.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Zuschuss
Der Antragsprozess erfolgt vollständig elektronisch über ein spezielles Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Es gibt eine jährliche Antragsfrist, und die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des vollständigen Antrags.
Rechtsgrundlage: Die Basis des Förderprogramms
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Bundes geregelt, die auf der Bundeshaushaltsordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU basiert. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuschüsse.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
3.000.000 €
Einsendeschluss:
31.08. des Jahres
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Güterkraftverkehr
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Verwaltet von: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)