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Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Förderprogramm des Bundes zielt darauf ab, dem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal im Güterkraftverkehr entgegenzuwirken, indem es betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer finanziell unterstützt. Unternehmen können für die Ausbildung von Lkw-Fahrern Zuschüsse erhalten, die je nach Unternehmensgröße bis zu 70 Prozent der pauschal anerkannten Kosten betragen können. Dieses Programm ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis in der Logistikbranche.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Unternehmen des Güterkraftverkehrs in Deutschland, die Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin anbieten. Es zielt darauf ab, dem akuten Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in diesem Sektor entgegenzuwirken.

Was wird gefördert: Inhalte und Umfang

Dieses Förderprogramm konzentriert sich ausschließlich auf die Unterstützung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin. Die Förderhöhe basiert auf pauschalen Beträgen pro Ausbildungsverhältnis, gestaffelt nach Ausbildungsjahr und Unternehmensgröße.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Details

Das Programm bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse mit spezifischen Förderquoten, die von der Unternehmensgröße abhängen. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und Vorhaben ist auf 3 Millionen Euro begrenzt, und die Förderdauer kann bis zu drei Jahre betragen.

Bedingungen und Anforderungen: Förderungsmodalitäten

Für die Förderung sind bestimmte Bedingungen bezüglich des Beginns der Ausbildung, der Kumulierung mit anderen Beihilfen und der Einhaltung von EU-Beihilferegeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, zu beachten. Zudem gibt es spezifische Budgetrestriktionen und Meldeplichten.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum Zuschuss

Der Antragsprozess erfolgt vollständig elektronisch über ein spezielles Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM). Es gibt eine jährliche Antragsfrist, und die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des vollständigen Antrags.

Rechtsgrundlage: Die Basis des Förderprogramms

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Bundes geregelt, die auf der Bundeshaushaltsordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU basiert. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuschüsse.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.08. des Jahres

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Güterkraftverkehr

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Website: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)