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Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Dieses Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt Kommunen bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Es bietet Zuschüsse für Investitionen in Neubau, Ausbau oder Umbau von Kindertageseinrichtungen, um den Bedarf an Kinderbetreuung in Bayern zu decken und die notwendige Infrastruktur bereitzustellen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt Kommunen in Bayern bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Es richtet sich an Landkreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden, die durch Investitionen in Kindertageseinrichtungen die Versorgungsbedarfe decken möchten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert gezielt Investitionen in die Infrastruktur zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Es werden spezifische Bauvorhaben in Kindertageseinrichtungen unterstützt, während Betriebs- und Ausstattungskosten ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder in Bayern. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung pro Platz ausgestaltet, wobei ein kommunaler Eigenanteil erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Projektstart vor Beginn des Vorhabens, die Einhaltung einer Zweckbindung sowie die Sicherstellung der Bedarfsnotwendigkeit und weiterer fachlicher Anforderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung einzureichen. Die Bewilligung der Mittel erfolgt nach Prüfung der Antragsunterlagen und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder, die durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt gegeben wurde.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

6.000 € pro zu schaffendem Betreuungsplatz

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Verwaltet von: Regierungen

Website: BayernPortal