Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur
Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie eigenen Landesmitteln die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei und Aquakultur. Ziel ist es, wirtschaftlich, sozial und ökologisch tragfähige sowie wettbewerbsfähige und wissensbasierte Aktivitäten in diesen Sektoren zu unterstützen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsvorhaben, die zur Stärkung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel und zum Schutz aquatischer Biodiversität beitragen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche Personen, Fischereigenossenschaften, anerkannte Fischereiverbände sowie wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen, die zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung dieser Sektoren beitragen möchten.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen in der Binnenfischerei und Aquakultur, von Investitionen in Produktion und Infrastruktur über Bildungs- und Diversifizierungsvorhaben bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Auch Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Tiergesundheit sind förderfähig, während bestimmte Betriebsausgaben und Immobilienerwerb ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert in ihrer Höhe je nach Antragstellerart, Vorhaben und Investitionsvolumen. Sie setzt sich aus EMFAF- und Landesmitteln zusammen und ist an spezifische Schwellenwerte gebunden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung europäischer und nationaler Richtlinien, die Erbringung von Sicherheiten bei hohen Zuschüssen, sowie spezifische Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Qualifikation der Antragsteller. Besondere Regelungen gelten für die Vergabe von Aufträgen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und erfordert detaillierte Unterlagen, darunter eine Projektbeschreibung, Finanzierungspläne und gegebenenfalls Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt auf Basis festgelegter Kriterien und einer Mindestpunktzahl, wobei die Auszahlung der Zuwendungen erst nach Nachweis getätigter Ausgaben erfolgt.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen basiert auf einer spezifischen Landesrichtlinie, die durch umfassende europäische Verordnungen und weitere nationale Gesetze legitimiert und gestaltet wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass das Programm mit den Zielen und Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Fischerei und Aquakultur im Einklang steht und transparent umgesetzt wird.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Abhängig von Art und Größe der Antragstellerin/des Antragstellers sowie der Art der Maßnahme zwischen 10 % und 100 %. Maximal 75.000 € für Diversifizierung in der Fischerei. Maximal 3.000.000 € für Investitionen in Aquakulturanlagen.
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Binnenfischerei und Aquakultur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Zusätzliche Partner:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)