Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie eigenen Landesmitteln die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei und Aquakultur. Ziel ist es, wirtschaftlich, sozial und ökologisch tragfähige sowie wettbewerbsfähige und wissensbasierte Aktivitäten in diesen Sektoren zu unterstützen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsvorhaben, die zur Stärkung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel und zum Schutz aquatischer Biodiversität beitragen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche Personen, Fischereigenossenschaften, anerkannte Fischereiverbände sowie wissenschaftliche und öffentliche Einrichtungen, die zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung dieser Sektoren beitragen möchten.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen in der Binnenfischerei und Aquakultur, von Investitionen in Produktion und Infrastruktur über Bildungs- und Diversifizierungsvorhaben bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Auch Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Tiergesundheit sind förderfähig, während bestimmte Betriebsausgaben und Immobilienerwerb ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert in ihrer Höhe je nach Antragstellerart, Vorhaben und Investitionsvolumen. Sie setzt sich aus EMFAF- und Landesmitteln zusammen und ist an spezifische Schwellenwerte gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung europäischer und nationaler Richtlinien, die Erbringung von Sicherheiten bei hohen Zuschüssen, sowie spezifische Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und Qualifikation der Antragsteller. Besondere Regelungen gelten für die Vergabe von Aufträgen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und erfordert detaillierte Unterlagen, darunter eine Projektbeschreibung, Finanzierungspläne und gegebenenfalls Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt auf Basis festgelegter Kriterien und einer Mindestpunktzahl, wobei die Auszahlung der Zuwendungen erst nach Nachweis getätigter Ausgaben erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen basiert auf einer spezifischen Landesrichtlinie, die durch umfassende europäische Verordnungen und weitere nationale Gesetze legitimiert und gestaltet wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen sicher, dass das Programm mit den Zielen und Vorgaben der Europäischen Union im Bereich der Fischerei und Aquakultur im Einklang steht und transparent umgesetzt wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Abhängig von Art und Größe der Antragstellerin/des Antragstellers sowie der Art der Maßnahme zwischen 10 % und 100 %. Maximal 75.000 € für Diversifizierung in der Fischerei. Maximal 3.000.000 € für Investitionen in Aquakulturanlagen.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Binnenfischerei und Aquakultur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Zusätzliche Partner:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

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