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Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Digitaledaseinsvorsorgeerlass)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln des Just Transition Fonds (JTF) Maßnahmen zur digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers. Schwerpunkte sind die Errichtung und Ausstattung von Co-Working Spaces sowie digitale Konnektivität. Ziel ist die Stärkung der Region durch moderne Arbeitsstrukturen und die Bindung von Fachkräften.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Projekte zur digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt umsetzen möchten. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft und Lebensqualität durch die Bereitstellung moderner Arbeitsstrukturen.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge, insbesondere die Schaffung und Ausstattung von Co-Working Spaces sowie die Förderung digitaler Konnektivität. Es werden sowohl Infrastrukturmaßnahmen als auch Projekte zur digitalen Vernetzung und Dienste gefördert, wobei Mindestkostenschwellen für die Förderfähigkeit zu beachten sind.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Art des Vorhabens und den zugrundeliegenden Beihilfevorschriften.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Auflagen

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter Mindestkosten für Projekte, die Einhaltung von Klimaverträglichkeitsprüfungen für Infrastrukturvorhaben und spezifische Vorgaben zur De-minimis-Regelung. Zudem sind Transparenz, Barrierefreiheit und Vernetzung geförderter Projekte wichtige Aspekte.

Antragsverfahren: Prozess und Auswahl

Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Es gibt feste Antragsstichtage, zu denen die eingehenden Anträge einem Projektauswahlverfahren unterzogen werden, das auf einem Punktesystem basiert.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Programms

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt ins Leben gerufen worden und basiert auf einer Vielzahl europäischer und nationaler Gesetze und Verordnungen, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen bilden.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei für Infrastrukturvorhaben (AGVO) eine Obergrenze von 10.000.000 € und für digitale Konnektivität (De-minimis) eine Obergrenze von 300.000 € (innerhalb von drei Jahren) gilt.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025, 30.09.2025, 31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt, Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Infrastruktur, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)

Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)