Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Digitaledaseinsvorsorgeerlass) Offen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Mitteln des Just Transition Fonds (JTF) Maßnahmen zur digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers. Schwerpunkte sind die Errichtung und Ausstattung von Co-Working Spaces sowie digitale Konnektivität. Ziel ist die Stärkung der Region durch moderne Arbeitsstrukturen und die Bindung von Fachkräften.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Projekte zur digitalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt umsetzen möchten. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft und Lebensqualität durch die Bereitstellung moderner Arbeitsstrukturen.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen der digitalen Daseinsvorsorge, insbesondere die Schaffung und Ausstattung von Co-Working Spaces sowie die Förderung digitaler Konnektivität. Es werden sowohl Infrastrukturmaßnahmen als auch Projekte zur digitalen Vernetzung und Dienste gefördert, wobei Mindestkostenschwellen für die Förderfähigkeit zu beachten sind.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximalen Förderbeträge variieren je nach Art des Vorhabens und den zugrundeliegenden Beihilfevorschriften.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Auflagen
Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter Mindestkosten für Projekte, die Einhaltung von Klimaverträglichkeitsprüfungen für Infrastrukturvorhaben und spezifische Vorgaben zur De-minimis-Regelung. Zudem sind Transparenz, Barrierefreiheit und Vernetzung geförderter Projekte wichtige Aspekte.
Antragsverfahren: Prozess und Auswahl
Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen der Digitalen Daseinsvorsorge erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Es gibt feste Antragsstichtage, zu denen die eingehenden Anträge einem Projektauswahlverfahren unterzogen werden, das auf einem Punktesystem basiert.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung des Programms
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt ins Leben gerufen worden und basiert auf einer Vielzahl europäischer und nationaler Gesetze und Verordnungen, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen bilden.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei für Infrastrukturvorhaben (AGVO) eine Obergrenze von 10.000.000 € und für digitale Konnektivität (De-minimis) eine Obergrenze von 300.000 € (innerhalb von drei Jahren) gilt.
Einsendeschluss:
30.06.2025, 30.09.2025, 31.12.2025
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt, Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige
Förderbereiche:
Planung, Infrastruktur, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)
Verwaltet von: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)