Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe. Es zielt darauf ab, professionelle Beratung und Unterstützung für Ehrenamtliche zu finanzieren, die Familien, Kinder und Menschen in Krisensituationen betreuen. Die Initiative fördert langfristiges Wirken und die Stärkung zwischenmenschlicher Beziehungen in der Jugendhilfe.
Wer wird gefördert
Das Programm "Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe" unterstützt Organisationen in Bayern, die sich langfristig für die Stärkung ehrenamtlicher Arbeit in der Familien- und Jugendhilfe einsetzen. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige, die Familien in Not- und Krisensituationen sowie bei der Kinderbetreuung unterstützen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeit in der offenen Erziehungshilfe. Dies umfasst die Finanzierung von professionellem Fachpersonal, das ehrenamtliche Kräfte berät und unterstützt, wobei der Fokus auf langfristigen und entwicklungsfördernden Projekten liegt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung für Projektvorhaben. Die Förderung deckt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für angestelltes Fachpersonal ab, wobei ein Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 % erforderlich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die langfristige Ausrichtung der Maßnahmen, die Qualifikation des Fachpersonals und die Erbringung eines Eigenanteils. Zudem gelten Regelungen zur Vermeidung von Besserstellung und Mehrfachförderung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe erfordert eine fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Regierung von Oberbayern. Nach Prüfung und Entscheidungsfindung durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse.
Rechtsgrundlage
Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Soziale Arbeit, Jugendhilfe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Verwaltet von:
Regierung von Oberbayern
Website: