Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm des Freistaats Bayern unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe. Es zielt darauf ab, professionelle Beratung und Unterstützung für Ehrenamtliche zu finanzieren, die Familien, Kinder und Menschen in Krisensituationen betreuen. Die Initiative fördert langfristiges Wirken und die Stärkung zwischenmenschlicher Beziehungen in der Jugendhilfe.

Wer wird gefördert

Das Programm "Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe" unterstützt Organisationen in Bayern, die sich langfristig für die Stärkung ehrenamtlicher Arbeit in der Familien- und Jugendhilfe einsetzen. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige, die Familien in Not- und Krisensituationen sowie bei der Kinderbetreuung unterstützen.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeit in der offenen Erziehungshilfe. Dies umfasst die Finanzierung von professionellem Fachpersonal, das ehrenamtliche Kräfte berät und unterstützt, wobei der Fokus auf langfristigen und entwicklungsfördernden Projekten liegt.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung für Projektvorhaben. Die Förderung deckt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für angestelltes Fachpersonal ab, wobei ein Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 % erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die langfristige Ausrichtung der Maßnahmen, die Qualifikation des Fachpersonals und die Erbringung eines Eigenanteils. Zudem gelten Regelungen zur Vermeidung von Besserstellung und Mehrfachförderung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe erfordert eine fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Regierung von Oberbayern. Nach Prüfung und Entscheidungsfindung durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse.

Rechtsgrundlage

Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaats Bayern.

Ähnliche Programme

Keine ähnlichen Programme gefunden.

#Erziehungshilfe Bayern#Ehrenamtliches Engagement#Jugendhilfe Förderung#Familienhilfe#Soziale Arbeit#Zuschuss Bayern#Fachpersonal Jugendhilfe#Kinderbetreuung Unterstützung#Krisenhilfe Familien#Wohlfahrtspflege#Gemeinnützige Vereine#Träger Freie Jugendhilfe#Überregionale Bedeutung#Maßnahmen Erziehungshilfe#Langfristige Wirken#Finanzierung Fachkräfte

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Soziale Arbeit, Jugendhilfe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Verwaltet von:

Regierung von Oberbayern

0 x 0
XS