Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm „2000 x 1000 Euro für das Engagement“ unterstützte Vereine und Initiativen in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung von Projekten, die das bürgerschaftliche Engagement und das gesellschaftliche Miteinander stärken. Es bot einen unkomplizierten Zuschuss von 1.000 Euro pro Vorhaben, um gemeinnützige Aktivitäten mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen zu fördern. Das Programm war bis Ende 2024 aktiv und trug dazu bei, kleine, wirkungsvolle Projekte zu realisieren.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt bürgerschaftliches Engagement und gemeinnützige Vorhaben von natürlichen und juristischen Personen sowie Initiativen. Die Förderung zielt darauf ab, das gesellschaftliche Miteinander zu stärken und gemeinnützige Projekte in NRW zu ermöglichen. Die geografische Ausrichtung ist ausschließlich auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen beschränkt, wobei jährlich thematische Schwerpunkte festgelegt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt spezifische Projekte und Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. Förderfähig sind die direkten Ausgaben, die im Rahmen dieser Projekte entstehen, wobei auch ehrenamtliche Arbeitsleistungen unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden können. Die geförderten Projekte müssen in einem bestimmten Zeitraum durchgeführt werden und sich am jährlichen Förderschwerpunkt orientieren.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Festbetragszuschuss von 1.000 Euro pro Projekt. Die Gesamtausgaben des Projekts müssen ebenfalls mindestens 1.000 Euro betragen. Es wird maximal ein Projekt pro Zuwendungsempfänger und Förderjahr berücksichtigt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Antragsstellung und der Durchführung des Vorhabens. Projekte dürfen nicht vor der Bewilligung begonnen werden und müssen einen Bezug zum jährlichen Förderschwerpunkt aufweisen. Bei Vorhandensein von Drittmitteln ist eine Überfinanzierung auszuschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die Bewilligung erfolgt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über ein Onlineportal und ist bis zum 1. November des jeweiligen Förderjahres abzuschließen. Die Bewilligungsentscheidung liegt bei den lokalen Behörden in Nordrhein-Westfalen und erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einem Betrag nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

Rechtsgrundlage

Das Landesprogramm „2000 x 1000 Euro für das Engagement“ basiert auf spezifischen Richtlinien des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und wird durch die Landeshaushaltsordnung geregelt. Diese Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliches Miteinander, Gemeinnützigkeit

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Kreise, kreisfreie Städte, Städteregion Aachen

Zusätzliche Partner:

Kreise, kreisfreie Städte und die Städteregion Aachen (Umsetzung)

Website:

Kreisnavigator

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