Förderung familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Das Land Baden-Württemberg fördert familienentlastende Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen, um deren selbstbestimmte Teilhabe zu stärken und Familien zu entlasten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger und Kommunen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten für Einzel- und Gruppenbetreuung sowie Netzwerkarbeit, mit einem Zuschuss von bis zu 24.000 Euro pro 100.000 Einwohner und einer maximalen Höhe des kommunalen Mitfinanzierungsanteils.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Träger und Kommunen in Baden-Württemberg, die Dienste zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit Behinderungen anbieten. Ziel ist es, die selbstbestimmte Teilhabe dieser Menschen zu fördern und ihre Familien zu entlasten, indem ein landesweites, bedarfsgerechtes Betreuungsangebot erhalten und weiterentwickelt wird.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Projekte, die sich aus verschiedenen Maßnahmen zur kurzzeitigen Betreuung von Menschen mit Behinderungen zusammensetzen. Dazu gehören Einzel- und Gruppenbetreuungen sowie die Netzwerkarbeit zur Vermittlung in inklusive Angebote anderer Träger. Die Förderung deckt Personal- und Sachkosten ab, schließt aber bestimmte Maßnahmen und allgemeine Vereinsarbeit aus.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet Zuschüsse für Projekte im Bereich familienentlastender Dienste. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und orientiert sich an der Einwohnerzahl des Einzugsbereichs sowie der kommunalen Mitfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art und Intensität der erbrachten Betreuungsleistung und deckt Personal- und Sachkosten ab. Das Programm ist jährlich zu beantragen und läuft bis Ende 2026.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen Antragsteller und Projekte spezifische Bedingungen erfüllen, darunter die Abstimmung mit der Sozialplanung, die Sicherstellung von qualifiziertem Personal und die Erhebung angemessener Teilnehmerentgelte. Eine kommunale Mitfinanzierung ist zwingend erforderlich, und es wird erwartet, dass eigene Mittel sowie Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung familienentlastender Dienste erfolgt jährlich und ist fristgebunden. Antragsteller reichen ihren Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium ein, welches nach interner Abstimmung mit dem Sozialministerium die Zuwendungsbescheide erlässt. Die Auszahlung und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgen über die L-Bank.
Rechtsgrundlage
Die Förderung familienentlastender Dienste in Baden-Württemberg basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums, die durch die Landeshaushaltsordnung und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz gestützt wird. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung und Verwaltung der Zuwendungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
24.000 €
Einsendeschluss:
15.03.2026
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Zusätzliche Partner:
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Kommunen